Wie lange nach dem Tod und wo gilt Artenschutz?

vom 14.12.2011, 05:52 Uhr

Die Frage mag vielleicht etwas eigenartig formuliert sein und ich hoffe, man versteht, was ich meine. Mir geht es darum, ob ein artengeschütztes Tier, dass einmal ausgestopft wurde zum Beispiel überhaupt nicht transportiert werden darf? Wenn man nun in irgendeinem Keller von Verwandten irgendwelche potentiell artengeschützten Dinge findet, was dürfte man damit machen? Ist Verkauf grundsätzlich verboten oder sogar strafbar? Spielt es eine Rolle, wie lange das Tier schon tot ist? Oder geht es beim Artenschutz nur um die Einfuhr?

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» Trisa » Beiträge: 3203 » Talkpoints: 72,87 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich muss dazusagen, dass ich kein Profi bin. Doch ich meine, dass Tiere, die unter Artenschutz stehen und ausgestopft sind, sowieso schon nicht im Besitz sein dürfen. Auch meine ich mal gelesen zu haben, dass das Verkaufen dann weder gestattet ist noch das Transportieren über Grenzen. Wenn man erwischt wird, dann kann es unter Umständen wirklich teuer werden.

Ich würde so einen Schrott auch ehrlich gesagt persönlich zum Zoll bringen, weil ich das gar nicht leiden kann, wenn da Leute Tiere ausstopfen zur ihrer angeblich optischen Belustigung. Wenn es sich darüber hinaus um artenschutzrechtliche Tiere handelt, dann finde ich das an Abartigkeit kaum zu überbieten. Solche Menschen kann ich gar nicht leiden.

Doch ich meide auch solche Menschen, wenn ich davon wissentlich etwas weiß. Ich empfinde Jagen & Co als reine Tierquälerei zum eigenen Zwecke und befürworte das im Regelfall auch nicht. Wenn ein Jäger einem Tier hilft, was vom Auto angefahren wurde, ist das eine andere Sache. Doch das einfache Töten von Tieren als Zeichen der vermeidlichen Männlichkeit, empfinde ich als bestialische Tierquälerei.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Die Frage ist auch, seit wann steht das Tier unter Artenschutz. Ich kann heute einen Geier im Keller sitzen haben, der nicht unter den Artenschutz fällt und damit jedermann Zuhause haben darf. Morgen kann jemand auf die Idee kommen, dass man das Biest schützen muss und damit dürfte ich es auch nicht mehr in meinem Besitz haben. Da es aber vorher schon vorhanden war, greift damit die normale Übergangsregelung und man darf das Biest behalten. Verkaufen darf man es danach nicht mehr.

Somit solltest du dir dann einen Nachweis ausstellen lassen, wenn man das Vieh hat und auch weiß, dass es vor dem Artenschutz schon im Keller stand mit seinem ausgestopften Inhalt. Stand das vorher schon unter Artenschutz und hat es dann erst in den Keller gepackt, dann hat man eine Straftat begangen und muss sich natürlich auch Gedanken um die Folgen machen wenn man damit erwischt wird.

Erbt man von Opa so etwas, dann ist es nicht gekauft worden und war vorher auch nicht in deinem Besitz. Gibst du das ganze dann an und auch ab, dann entstehen für dich auch keine Strafen. Zu lange sollte man sich damit dann aber auch nicht Zeit lassen und wenn Opa schon 20 Jahre Tod ist, muss man nicht meinen noch Straffrei heraus zu kommen wenn man den Geier solange im Keller sitzen hatte und davon auch wusste, bis man sich meldet.

Was der Zoll damit anfangen soll ist mir allerdings ein Rätsel, soll dieses erneut mit Einfuhrsteuern belegt werden oder was soll damit passieren? Das ganze ist nicht verschickt worden, man will es nicht verschicken und damit ist dieser auch gar nicht dafür zuständig. Entsprechend hat man das bei der Polizei abzugeben, die dann alles weitere in die Wege leitet wo das Ding am Ende auch landet. Gleich verhält es sich auch, wenn man ein Vieh überfährt welches unter Artenschutz steht. Dieses lässt man auch nicht liegen sondern sackt es ein und lädt es an der nächsten Wache aus.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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