Schweiz: Grenzgängerbewilligung G-EG

vom 11.08.2007, 18:01 Uhr

Für alle die in Deutschland leben aber in der Schweiz arbeiten wollen ist die so genannte Grenzgängerbewilligung G notwendig, diese kann nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung abgeändert werden, man genießt keinen Schweizer Anwohnerstatus. Bedingung ist, dass man wöchentlich nach Hause (hier: Deutschland) zurückkehrt.

Man darf sich mit dieser Bewilligung ein Haus oder eine Wohnung in der Schweiz mieten bzw. kaufen. Die Grenzgängerbewilligung gilt entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre, für die fünfjährige Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag für länger als ein Jahr notwendig. Außerdem erlaubt es die Grenzgängergenehmigung, sich in der Schweiz selbständig zu machen.

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die wöchentliche Heimkehrpflicht scheint aufgehoben zu sein. Seit Mai 2011 besteht vollständige Personenfreizügigkeit und die EU-8 wurden den Staaten der EU-17/EFTA gleichgestellt. Bis 2016 war die Zuwanderungsbeschränkung möglich und nun gibt es eine Schutzklausel für drei Jahre. Alles ein wenig schwierig.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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