Antwort bei Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen?

vom 08.01.2017, 21:29 Uhr

Nach den Möglichkeiten einer Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich ja schon gefragt, aber was mich ja auch noch mal brennend interessieren würde, ist ob man denn überhaupt eine Antwort über die Bearbeitung und eine Mitteilung über mögliche Konsequenzen dieser Dienstaufsichtsbeschwerde bekommt. Kann oder muss die entgegennehmende Stelle einer Dienstaufsichtsbeschwerde darauf reagieren? Hat denn schon mal jemand solch ein Schreiben gesehen und was stand denn da alles so drin?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Du bekommst eine Eingangsbestätigung, wenn das Schreiben auch eingegangen ist. Wird das ganze an eine andere Stelle weitergereicht, da es nicht in dem Entscheidungsraum liegt, dann bekommst du darüber ebenfalls eine Mitteilung. Was aber das Strafmaß und die Sanktionen für einen Beamten angeht, darüber bekommst du keine Informationen und geht dich auch nichts an.

Diese Schreiben habe ich schon gesehen und verfasse diese auch selbst, wenn eine bei mir auf dem Tisch landet. Darauf bestätige ich den Eingang, wann es eingegangen ist, wer es entgegen genommen hat, schreibe noch mit dazu, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und dann geht alles seinen Weg. Muss ich es weiter leiten, dann wird ein erneuter Brief dazu aufgesetzt mit der Adresse und Ansprechpartner, wer nun dafür zuständig ist und das an den Schreiber übersendet. Eine Kopie davon bleibt bei mir in der Akte liegen, dass ich auch nachweisen kann, dass ich den Dienstweg dazu eingehalten habe.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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