Gründe eine Mietkaution einzubehalten oder zurück zu halten
Es ist ja, wenn man so im Web liest, ziemlich schwammig, warum Vermieter einfach eine Mietkaution zurück halten oder gar ganz einbehalten. Denn viele Sachen, die Vermieter bemängeln sind Sachen, die ein normaler Verschleiß in der Wohnung ist, wenn man jahrelang dort gewohnt hat. So geht es ja nicht, dass man einen abgelaufenen Laminat bemängelt, der mehr als 10 Jahre in der Wohnung liegt oder es geht auch nicht, dass man nicht schließende Fenster bemängelt, die einfach zu alt sind. Dennoch versuchen es ja immer wieder einige Vermieter die Mietkaution einzubehalten oder ganz zurück zu halten.
Ich frage mich, was ein Vermieter davon hat. Denn das Geld gehört ja nicht ihm. Es muss ja auf ein gesondertes Konto, wo er nicht so einfach dran kann um das Geld auch zu verwenden. Auch dass er diese Kaution über Monate fest hält kann ich nicht nachvollziehen, weil Zinsen, die eventuell anfallen ja dem Mieter gehören. Welche Gründe hat ein Vermieter die Mietkaution ganz einzubehalten oder über Monate zurück zu halten? Welche Gründe sind nachvollziehbar und auch rechtlich angebracht?
Na dem Vermieter gehört das Geld schon irgendwann, wenn der Ex-Mieter dieses nicht gerichtlich einfordert. Es gibt auch Vermieter, welche dem Mieter einreden, dass es richtig ist, dass nicht die ganze Kaution zurückgezahlt wird und sie lassen sich das dann von den Mietern unterschreiben und so kommen sie eher an das Geld.
Ich habe bislang 2x auf meine Kaution verzichtet, war aber beide Male nur unter 200 Euro. In beiden Fällen hatte ich meinen Müll beim Auszug dagelassen.
Welche Zinsen? Du kannst eine Kaution anlegen wie du möchtest, Zinsen bekommst du darauf keine mehr, da fast keine Bank mehr Zinsen auf ein Konto anbietet. Für Investments und andere Dinge darf man das als Vermieter nicht verwenden und damit ist die Sache schon stark eingeschränkt. Selbst wenn man die ganzen Sonderformen der Konten bei der Bank anfragt, sind darauf keine Zinsen mehr zu erhalten. Darüber gab es auch schon Streit mit meinen Mietern, die auf Zinsen bestanden haben da es eigentlich eine rechtliche Verpflichtung für Vermieter ist diese mit Zinsen anzulegen. Wenn aber kein Angebot mit Zinsen gibt, dann ist das halt so und das Gericht war dabei auf meiner Seite.
Ein Vermieter kann die Kaution, im ganzen wie auch in Teilbeträgen, aber zurückhalten und muss diese nicht beim Auszug auch direkt an den Mieter wieder überweisen. Zwischen 2-6 Monate darf er diese behalten, damit Schäden die nachträglich festgestellt werden und noch dem Vormieter angelastet werden können beglichen werden. Darüber hinaus, darf die Kaution auch einbehalten werden, wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht abgeschlossen worden ist um diese damit zu decken. Leider ist das ganze nur mit angemessener Zeit betitelt, daher sind auch längere Zeiträume möglich und ich habe auch schon 12 Monate auf meine Kaution gewartet, da die Betriebskostenabrechnung nicht vorher abgeschlossen werden konnte.
Manche Vermieter spekulieren auch darauf, dass die Mieter sich nicht weiter darum kümmern. Denn eine Verjährung der Kaution tritt bereits nach 3 Jahren ein, wenn es also vergessen wurde und nicht rechtzeitig eingefordert wurde, dann kann der Vermieter diese auch behalten. Demnach sollte man sich frühzeitig darum kümmern und es auch schriftlich einfordern mit einem Zeitraum von 14 Tagen als Zahlungsziel, wenn denn alles abgeschlossen ist. Sprich die Betriebskosten abgerechnet wurden, Schönheitsreparaturen usw. alles erledigt ist, dann gibt es keinen Grund als Vermieter die Kaution noch länger zu halten.
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