Wie Arbeitsamt über Online-Bewerbung in Kenntnis setzen?

vom 03.01.2017, 19:08 Uhr

Früher war das ja bei Papierbewerbungen so, dass man pro Papierbewerbung einen gewissen Betrag vom Arbeitsamt erstattet bekommen hat. Als Nachweis, dass man die Bewerbung abgeschickt hat, musste man dann eine Kopie der Antwort an das Arbeitsamt schicken oder aber einen Zettel der Bewerbung beilegen, der für das Arbeitsamt vom potentiellen Chef ausgefüllt werden musste.

Wie läuft das aber bei den modernen Bewerbungen ab? Ich habe in meinem Leben noch keine Papierbewerbung verfasst, sondern es lief alles ausschließlich online über Email oder über solche speziellen Portale, wo dann Bewerber alles ausfüllen müssen und auf diese Weise selektiert werden. Eine Bestätigungsemail bekommt man bei den Bewerbungsportalen auch nicht immer und ich habe da auch nicht immer eine Rückmeldung bekommen, sodass ich da keinen Nachweis für das Arbeitsamt hätte, wenn ich den denn bräuchte. Bei Emailbewerbungen könnte man ja entweder die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes in CC setzen oder aber die Bewerbung ausdrucken und den Unterlagen beifügen.

Was meint ihr? Wie sollte man das Arbeitsamt am sinnvollsten über Online-Bewerbungen informieren? Die fordern ja auch eine gewisse Anzahl Bewerbungen pro Monat und nicht alle Unternehmen akzeptieren mittlerweile noch Papierbewerbungen. Ich habe schon oft Hinweise gelesen, dass Papierbewerbungen nicht akzeptiert werden würden und man sich elektronisch bewerben soll.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Man kann doch die Bewerbung ausdrucken und auch das Antwortschreiben. Meist kommen nicht mal Antworten. Aber man kann durchaus die Bewerbung ausdrucken und auch aufschreiben, wo man sich beworben hat.

Mein Mann hat alle Adressen der Firmen, wo er sich online beworben hat aufgeschrieben und dahinter geschrieben, wann er sich wie beworben hat und ob es initiativ war oder laut Stellenausschreibung im Internet. Wenn er Antwort bekommen hat, hat er diese mit der Bewerbung ausgedruckt und gut wars.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Damit man etwas erstattet bekommt, muss man Arbeitslos gemeldet sein und das ganze auch vorher beantragen. Nachträglich geht es nicht und auch die Online Bewerbungen werden mit einem anderen Wert beziffert, als eine Bewerbung die in Papierform eingereicht wird.

Wie man diese Nachweist ist doch ganz einfach. Entweder man reicht die geschriebene Mail in ausgedruckter Form ein, oder man macht einen Screenshot von dem Onlineformular zum ausfüllen und reicht dieses ein. Das reicht dem Arbeitsamt als Nachweis bereits aus.

Persönliche Vorstellungen ist auch immer so eine Sache mit dem Nachweis, diese werden z.B. auch ohne Nachweis anerkannt wenn man eine Person benennen kann und eine Nummer parat hat, die ggf. angerufen werden kann als Bestätigung. Erlebt habe ich es jedoch noch nie, dass dort auch angerufen wurde und kontrolliert ob man auch wirklich dort war.

Wie du dich bewirbst ist dem Amt dabei egal, du kannst es per Mail, schriftlich oder persönlich machen. Solange du den Zettel ausfüllst mit den Eigenbemühungen und auch Nachweise lieferst oder auch Personen benennen kannst mit Telefonnummer, gibt es dabei keine Probleme. Mit der Erstattung hat das Bewerben aber nur indirekt etwas zu tun, dass muss separat beantragt und bewilligt werden und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Bewerbungen für die Eigenbemühungen. Du kannst 100 Bewerbungen schreiben und geltend machen, wenn nur 10 gefordert sind gibt sich dein Sachbearbeiter auch mit 10 zufrieden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ehrlich gesagt frage ich mich grad, wo da der Unterschied zur Papierbewerbung ist, denn auch wenn man eine Mappe rausgeschickt hat, heißt das noch lange nicht, das man dann einen Nachweis erhält, das man sich dort wirklich beworben hat. Nicht alle Firmen schicken einen Eingangsbestätigung raus oder die Mappen nach dem Prozess zurück. Da hat man dann auch keinen Nachweis das man sich dort wirklich beworben hat. Also stellt sich auch bei der Papierbewerbung bereits die Frage, wie weißt man das nach?

Bei einer E-Mail Bewerbung ist das dann sogar noch einfacher einen Nachweis zu erbringen, als bei der Papierbewerbung, einfach die E-Mail ausdrucken, die man an die Firma rausgeschickt hat oder wenn eine Eingangsbestätigung bekommt, dann nimmt man eben die. Bei der Papierbewerbung könnte man dann nur eine Kopie des Anschreibens nehmen, bei der E-Mail hat man gleich den Nachweis, das es auch verschickt wurde.

Bei einer Bewerbung über eine Portal kommen fast immer automatisch generierte E-Mails, wenn diese nicht kommen kann man immer noch einen Screenshot vorher schon anfertigen, vom Portal. Ist also tatsächlich auch sehr einfach.

Allerdings liegt es auch immer am Sachbearbeiter, den man beim Amt hat. Manchen reicht schon eine ausführliche Excel-Tabelle wo dann Firma, Stellenbezeichnung, Datum der Bewerbung und Bewerbungsart drinsteht. Da werden dann, wenn es glaubwürdig aussieht gar keine Kopien oder ähnliches mehr verlangt. Da wird dann eher mal nachgehakt oder weitere Belege angefordert, wenn die Liste beispielsweise unglaubwürdig aussieht.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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