Wird Ulvi Kulac Erfolg mit der Schadensersatzklage haben?

vom 13.12.2016, 23:26 Uhr

Ulvi Kulac wurde einst als "Mörder" von Peggy Knoblauch in die Psychiatrie eingewiesen, weil er geistig behindert ist und die Mordstrafe nicht absitzen konnte. Dort wurde er 2001 eingewiesen und kam erst 2015 wieder heraus. Gleichwohl schon seit einiger Zeit bekannt ist, dass er nicht der Täter war, geht von ihm wohl trotzdem indirekt eine Gefahr aus, weil es da angeblich schon mal zu Berührungen von Kindern kam.

Mittlerweile soll er auf freien Fuß sein und laut diesem Artikel eine Millionenforderung als Schadensersatz fordern. Sicherlich nicht ganz unbegründet, wenn man an das wohl heftige Verfahren denkt, die Zeit, die ihm verloren ging und die Vernehmungen mit der Polizei, die teilweise heftig gewesen sein soll.

Das er wohl Erfolg haben könnte, das möchte ich gar nicht bestreiten. Doch ich frage mich, ob die Millionenforderung in DE überhaupt möglich ist? Ich höre nie, dass bei uns Millionen ausgegeben werden, als Schadensersatz. Eben anders als in den USA wird hier kaum bis gar nicht ein Millionenbetrag ausgegeben. Wobei das in vielen Fällen, meiner Meinung nach, wohl mal ein muss wäre.

Deswegen wollte ich Euch doch einmal Fragen, was ihr zunächst von der Schadensersatzforderung haltet und ob ihr glaubt, dass diese überhaupt erfolgreich sein wird und die Höhe in die Millionen gehen kann oder gehen wird? Ich glaube das nämlich ehrlich gesagt nicht, sondern befürchte ich, dass er nicht mehr als 150.000 bekommen wird oder solch eine ähnliche Summe.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Regelungen zur Haftentschädigung unterscheiden sich in Deutschland erheblich von denen in den USA. Millionenbeträge sind Wunschträume. Ich habe mal eine Doku darüber gesehen und war echt geschockt. Um es sicher sagen zu können, habe ich gerade noch mal nachgesehen: es sind 25 € pro Tag.

Wenn wir also die 14 Jahre aus dem genannten Beispiel nehmen, wären das sage und schreibe 127.750 €. Ach, und davon wird das Geld für die Verpflegung in den 14 Jahren noch abgezogen!

Hinzu kämen noch Vermögensverluste, wenn diese nachweislich durch die Haft entstanden. Es gibt Fälle, bei denen einem Geschädigten noch Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Beispielsweise wenn er aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens verurteilt wurde. Das Schmerzensgeld muss dann der Gutachter zahlen. Aber das ist wohl sehr selten.

Was bei Ulvi Kulic ganz erheblich erschwerend hinzukommt, ist die Tatsache, dass er ein Geständnis abgelegt hat. Man hat nämlich keinerlei Haftentschädigungsanspruch, wenn man in irgendeiner Form selber dafür gesorgt hat, dass man verurteilt wurde. Beispielsweise durch eine Falschaussage, Irreführung oder so etwas.

Also nach allem, was man so liest, ist es extrem schwierig. Die Haftentschädigung bekommt man wohl praktisch automatisch, sobald die Strafe aufgehoben wurde. Aber die Rufschädigung oder beispielsweise der Verlust eines Beamtenstatusses und die damit einhergehenden Pensionsansprüche, das ist alles sehr schwer durchzubekommen und darum kann man dann noch mal ein paar Jahre kämpfen.

Ulvi Kulic wird also auf gar keinen Fall Millionen bekommen. Allein die Haftentschädigung hat er doch schon nicht bekommen, wenn ich das richtig mitbekommen habe, weil er auch ohne den Mord an Peggy K. als gefährlich angesehen wurde. Das rechtfertigt ja die Einweisung in die Psychiatrie. Deren Meinung, nicht meine!

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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