Wann droht Führerscheinentzug durch Alkohol am Steuer

vom 21.12.2016, 22:54 Uhr

Ich hatte mit einer Freundin ein kleines Streitgespräch. sie meint, dass man keine Angst um den Führerschein haben muss, wenn man keine 0,5 Promille hat. Sie meint, dass Sanktionen die den Führerschein gefährden erst ab 0,5 Promille geschehen. Alles andere wird Geldstrafe und Punkte.

Ich allerdings bin der Meinung, dass man dann den Führerschein schon gefährdet, wenn 0,3 Promille im Blut sind und man sich auffällig im Straßenverkehr verhält. Das können Schlangenlinien sein, die man fährt oder auffällig langsames fahren oder auch zu schnelles Fahren oder gar ein Unfall. Und das auch, wenn keiner beteiligt ist, sondern man selbst das Auto in den Graben fährt.

Wer hat nun Recht? Ist es wirklich so schwammig und ist das Ermessen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ab wann der Führerschein gefährdet ist oder gibt es da klare Gesetze? Sicher sollte man gar nicht mehr fahren, wenn man was getrunken hat, aber das ist ja jetzt nicht die Frage. :D

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Promillegrenze liegt ja bei 0,5 und wenn man weniger hat, dann passiert auch nichts, weder Führerscheinentzug noch Bußgeld. Wenn man über 0,5 kommt, ist der Führerschein einen Monat weg. Und komplett entzogen wird er erst, wenn man 1,1 erreicht hat oder sich mehrfach erwischen lässt. Kann aber auch sein, dass man da nur ein Fahrverbot von 6 Monaten bekommt.

0,3 ist nur dann schlimm, wenn man einen Unfall hat oder großartig auffällig wurde. Damit ist jetzt nicht zu langsames Fahren gemeint. Und wenn das zum ersten Mal passiert, bekommt man nicht gleich ein Fahrverbot.

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