Taxifahrer lehnt Fahrgast ab - an wen kann man sich wenden?

vom 21.12.2016, 16:04 Uhr

A ist am Bahnhof zu einem Taxistand gegangen und wollte sich ins Taxi setzen. Der Fahrer fragte, wo es hingehen soll und es ging nur eine Straße weiter. Aber da A mit einem dicken Koffer unterwegs war, wollte sie nicht zu Fuß gehen. Der Taxifahrer hat die Fahrt abgelehnt.

A meint zu wissen, dass es eine Taxibeförderungspflicht gibt und ein Taxifahrer keinen Fahrgast ablehnen darf. Ist das richtig? A hat sich natürlich auch sofort beschwert und fragte, wer sein Vorgesetzter ist, weil A sich beschweren wollte. Der Taxifahrer lachte nur und meinte, dass er sein eigener Chef wäre und sie zu einem Kollegen gehen sollte, wenn sie nach hause will. A hat dann auf das nächste Taxi gewartet.

An wen kann A sich wenden um sich zu beschweren? Lohnt sich da eine Beschwerde? A hat das Kennzeichen des Taxis und die Uhrzeit notiert. Ist euch das auch schon passiert?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Taxifahrer sehr wohl die Beförderung verweigern. Nämlich dann, wenn es um die Beförderung gefährlicher Stoffe oder Gegenstände geht, wenn eine Gefahr für den Taxibetrieb oder die Fahrgäste besteht, oder wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Fahrgast die Fahrt nicht bezahlen kann.

Wenn kein solcher Fall vorliegt, ist er in der Tat verpflichtet den Fahrgast aufzunehmen. Beschweren würde ich mich bei dem zuständigen Taxibetreiber. Oder, wenn man nur die Taxinummer hat, den Betreiber bei der Polizei in Erfahrung bringen.

» Freidenker28 » Beiträge: 749 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Taxifahrer müssen einen Fahrgast auch wenige Meter befördern, wenn der Fahrgast das so möchte, allerdings gibt es natürlich Taxifahrer, die Strecken ablehnen, wenn sie sich nicht lohnen, was sie natürlich eigentlich nicht dürfen.

Es ist für einen Taxifahrer mehr als ärgerlich und enttäuschend, wenn er länger warten musste und sich der Auftrag als kurze Strecke entpuppt. In so einem Fall kann (oder sollte) man sich auch beschweren.

Vielleicht war dem Taxifahrer der große Koffer suspekt gewesen und argumentiert damit? Vielleicht fand er die ganze Situation merkwürdig. Ich weiß auch nicht, wie er sich da rausreden kann.

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



soulofsorrow hat geschrieben:Vielleicht war dem Taxifahrer der große Koffer suspekt gewesen und argumentiert damit? Vielleicht fand er die ganze Situation merkwürdig. Ich weiß auch nicht, wie er sich da rausreden kann.

Naja, wenn man am Bahnhof steht als Taxifahrer, dann muss man damit rechnen, dass jemand mit einem großen Koffer einsteigen will. A wollte einfach nur eine Freundin für ein paar Wochen über die Feiertage und Neujahr besuchen und da ist es mit Handgepäck nicht getan.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja, natürlich. Es gibt das Personenbeförderungsgesetz und daran muss er sich auch halten. Gehen wir davon aus, dass A sein Wort hält und den Fall melden wird, der Taxifahrer müsste dann ein Bußgeld bezahlen.

Aber der Taxifahrer wird doch nicht zugeben können, dass er die Person nicht mitgenommen hat, weil ihm A's Nase nicht gepasst hat. Es spielt doch keine Rolle, ob er der Chef ist oder nicht, weil er sich nicht an ein Gesetz gehalten hat. Wie kann A beweisen, dass es sich hier um eine Ungerechtigkeit handelt?

Versteh mich bitte nicht falsch, mir tut A richtig leid, mit einem dicken Koffer möchte ich auch nicht stundenlang warten und der Taxifahrer hätte ihn mitnehmen müssen. Aber bewirkt eine Beschwerde etwas oder steht es am Ende nur Aussage gegen Aussage? Das weiß ich nicht.

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


soulofsorrow hat geschrieben:Versteh mich bitte nicht falsch, mir tut A richtig leid, mit einem dicken Koffer möchte ich auch nicht stundenlang warten und der Taxifahrer hätte ihn mitnehmen müssen. Aber bewirkt eine Beschwerde etwas oder steht es am Ende nur Aussage gegen Aussage? Das weiß ich nicht.

Einen Zeugen hat A. Der Kioskbesitzer hat es mit bekommen, dass er stehen gelassen wurde. Dort hat A dann auch noch einen Kaffee bekommen und der Kioskbesitzer hat sich mit ihr unterhalten bis das neue Taxi kam. A hätte also einen Zeugen für die Sache.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^