Geschenk zurückgeben wollen, wenn man Ersatz bekommen hat?

vom 05.12.2016, 16:40 Uhr

Eine Freundin von mir backt sehr viel und ihr ist das Handrührgerät kaputt gegangen. Sie hat das zufällig auch ihrer Schwägerin erzählt, die dann gleich vorschlug, dass meine Freundin einen Mixer von ihr bekommen könnte, da sie zwei Geräte hätte. Meine Freundin war sehr froh darüber und hat das Angebot auch dankend angenommen.

Sie hat dann aber schnell gemerkt, dass der Mixer einfach nicht genug Watt hat. Er hatte wohl schon bei den einfachsten Teigen Probleme. So, dass meine Freundin da immer schon Angst hatte, dass der Mixer den Geist aufgeben würde. Es handelte sich auch im kein besonders hochwertiges Gerät. Aber einem geschenkten Gaul... Meine Freundin hat dann aber ein anderes Handrührgerät im Angebot gekauft, dass mehr Watt hat. Sie hat dann überlegt, ob sie ihre Schwägerin nicht fragen soll, ob sie das Gerät zurück haben möchte, dass sie ihr gegeben hatte.

Ich muss sagen, dass ich fragen würde, bevor ich das Gerät nur herum liegen habe und die Schwägerin hat dann ja auch wieder ein Ersatzgerät. Nun meint aber eine andere Freundin, dass es sich nicht gehören würde, wenn sie fragt, ob ihre Schwägerin das Gerät wieder zurück möchte. Sie meinte, dass sich die Schwägerin dann vielleicht gekränkt fühlen würde.

Würdet ihr jemanden fragen, ob er etwas wieder zurück haben möchte, wenn ihr euch Ersatz gekauft habt? Oder meint ihr auch, dass dies eher kränkend ist und würdet das nicht machen? Was spricht für euch dagegen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Was ist denn daran kränkend? Jeder hat andere Ansprüche an ein Gerät, je nachdem, was man eben damit macht. Damit beleidigt man doch nicht die Person. "Ich finde dich irgendwie nicht toll, weil dein Handrührgerät nicht richtig Teige kneten kann." Das ist doch Schwachsinn.

Ich würde ihr einfach sagen, dass es sehr nett war, ihr das Gerät zu geben. Was zählt ist, dass sie gleich daran gedacht hat, dass sie aushelfen kann, weil sie noch ein Gerät im Schrank hatte. Das war wirklich sehr nett. Das Gerät selbst war aber doch nicht mit Liebe und Bedacht ausgewählt. Es lag halt zufällig rum.

Natürlich muss man dazu die Schwägerin kennen. Vielleicht ist sie ja eine, die alles persönlich nimmt. Die ihre Haushaltsgerät für das Nonplusultra und sich für die Wahnsinnsexpertin hält. Dann würde ich dieses Fettnäpfchen getrost auslassen. Aber grundsätzlich würde ich das Gerät zurückgeben. Es ist besser, wenn es bei derjenigen im Schrank rumliegt, die es sich mal gekauft hat. Vielleicht hat sie ja noch Verwendung dafür. Diejenige, der das Gerät nicht ausreicht, hat offensichtlich keine Verwendung dafür und dann muss es da auch nicht rumliegen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich denke auch, dass man es selber am besten einschätzen kann, wie die Schwägerin in dem Fall die Sache aufnehmen würde. Danach würde ich es eben entscheiden, was ich mache. An sich finde ich auch, dass man ja sagen kann, dass es sehr nett war, das Gerät abzugeben, aber dass man ein Gerät mit mehr Leistung braucht und sich darum ein neues gekauft hat.

Und dann kann man eben fragen, ob die Schwägerin das Gerät zurück haben möchte, um eben ihrerseits wieder ein Ersatzgerät zu haben. Als kränkend würde ich das nicht sehen, denn man möchte doch nur nicht das Gerät behalten, obwohl man es nicht mehr benutzt.

Das kann dann doch auch ungut aussehen, wenn die Schwägerin mal vorbei kommt, während man Kuchen macht und sieht, dass man ein anderes Gerät verwendet und ihr altes Rührgerät im Schrank liegt. Darum würde ich schon fragen, ob sie es zurück haben möchte.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Es kommt sicherlich darauf an, wie man das dann auch sagt. Wenn man das Gerät absolut schlecht macht und dann sagt, dass man so einen Mist nicht haben möchte und man sich ein neues Gerät gekauft hat, ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn man aber gut begründet sagt, dass man das Gerät so nicht verwenden kann, weil es zu wenig Watt hat, ist das doch in Ordnung, wenn man es der Schwägerin noch mal anbietet bevor man es entsorgt oder es herumliegt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Warum nicht zurück geben? Für mich ist das in erster Linie kein richtiges Geschenk welches verpackt überreicht wurde sondern aus einer Handlung heraus verschenkt worden ist. Taugt das ganze nichts, dann kann man es immer noch zurück geben und als ein Art Leihgabe sehen und genau so würde ich auch verfahren damit. Man muss nicht über das Gerät ablästern wie schlecht es doch ist und warum man es nicht behalten möchte, aber einfach zu sagen, dass man es als Ersatz zurück bringt da man ein anderes gekauft hat was eher den Bedürfnissen entspricht ist nicht verboten und auch nicht kränkend wenn der richtige Ton angeschlagen wird.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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