Wann und wo ist "Zahlung unter Vorbehalt" anwendbar?

vom 20.12.2016, 14:21 Uhr

Die Zahlung unter Vorbehalt, habe ich gehört, kann man im Mietrecht anwenden, wenn irgendwo Mängel sind und der Vermieter diese Mängel nicht beseitigt. Damit man die Miete nicht kürze, kann man im Verwendungszweck bei einer Überweisung diese Klausel "Zahlung unter Vorbehalt" hineinschreiben. Aber dennoch stelle ich mir das Rechtlich schon problematisch vor, wenn man etwas gezahlt hat und es nur unter Vorbehalt sein soll.

Wann und wo kommt diese Klausel, dass man nur was unter Vorbehalt zahlt eigentlich zustande? Habt ihr schon mal was unter Vorbehalt bezahlt und wie ging es dann weiter? Konntet ihr das Geld dann zurück bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Kann man in vielen Fällen zur Anwendung bringen, nämlich immer dann wenn man der Meinung ist die Forderung ist unbegründet oder zu hoch. Damit man das rechtskräftig auch durchsetzen kann, gelten dazu auch Voraussetzungen. Man muss schriftlich mitteilen, warum die Zahlung unbegründet ist mitsamt der Grundlage worauf er seine Zahlung unter Vorbehalt stützt und das ganze auch in der Überweisung im Verwendungszweck mit angeben.

Dazu entzieht man sich als Zahlender der Nachweispflicht ob diese Forderung auch bestand hat und der Zahlungsempfänger muss seine Forderung nun nachweisen. In diesem Schriftstück muss ebenfalls eine Frist gesetzt werden, bis wann diese Streitfrage geklärt sein soll. Die üblichen Fristen betragen dazu 14 Tage, in Ausnahmen z.B. Gerichtsurteilen die zu erwarten ist auch mal länger. Ist die Frist verstrichen und es konnte nicht geklärt werden, dann muss derjenige die Zahlung per Klage zurück fordern, ansonsten hat man die Beweislastumkehr verwirkt und müsste als Zahlender wieder selbst nachweisen, dass die Forderung unbegründet ist.

Ich kenne das ganze schon und habe es auch schon durchgeführt von Anfang bis Ende. Dabei ging es um eine Streitfrage mit einem Knöllchen wegen Parken ohne Parkschein. Der Bereich war nicht als Parkzone deklariert, da die Schilder fehlten und somit war es nicht ersichtlich, dass man dort einen Parkschein ziehen musste. Es war auch in dieser Straße kein Automat zu sehen, dieser befand sich in einer Querstraße die eindeutig als Parkzone mit Parkschein gekennzeichnet war.

Die 15 Euro bezahlt unter Vorbehalt und entsprechendes Schriftstück an die Stadt verfasst und Beweise gesichert in Form von Bildern der aufgestellten Schilder in dieser Straße. Nachdem die Behörde binnen 14 Tagen nicht reagiert hat, meine Zahlung per Klage zurück gefordert und die Stadt musste vor Gericht ihre Forderung begründen können, welches sie aber nicht konnte und somit mein Geld auch wieder erhalten. Direkt im Anschluss stellte die Stadt die entsprechenden Schilder auch in dieser Straße auf und seither können sie dort korrekt die Leute für Parken ohne Parkschein belangen, vorher war das eine falsche Handlung mit einer unbegründeten Forderung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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