Ehemalige Gefängnis Insassin als Haushaltshilfe

vom 22.06.2014, 22:47 Uhr

Herr K. ist Justizvollzusgbeamter und lebt mit seiner Frau in einem kleinen Häuschen. Da beide Ehepartner ein gutes Einkommen haben, wird eine Haushaltshilfe beschäftigt, die dabei hilft den Haushalt in Ordnung zu halten. Um die Einstellung der Haushaltshilfe hat sich Frau K. gekümmert, die eine Firma beauftragt hat, die eben eine Haushaltshilfe schickt. Herr K. hat die Haushaltshilfe bisher nicht kennengelernt, da sich sein Frau darum gekümmert hat. Allerdings sind beide Ehepartner sehr zufrieden mit der Leistung der Dame.

Nun ist Herr K. krank geschrieben und ist daheim, als die Haushaltshilfe zu ihrer Tätigkeit im Haushalt der Familie K. kommt. Herr K. denkt er sieht nicht richtig, denn die Haushaltshilfe ist eine ehemalige Insassin aus dem Gefängnis, in dem er seinen Dienst versieht. Das eine ehemalige straffällige Person bei ihm arbeitet, damit hat Herr K. kein Problem. Allerdings dürfen Justizvollzusgbeamte an sich keinen privaten Kontakt zu ehemaligen Häftlingen haben und Herr K. hat Sorge, dass er deshalb Probleme bekommt.

Herr K. will seiner Haushaltshilfe natürlich nichts Schlechtes, denn sie macht ihren Job in seinem Haushalt wirklich verdammt gut. Sollte Herr K. sich nun an seinen Dienstherren wenden, um ihn zu fragen, wie er in der Situation handeln sollte? Oder kann er das einfach unter den Tisch fallen lassen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde einfach nachfragen, auch um diese Unsicherheit loszuwerden. Sonst setzt man sich ja jeden Tag unter Druck und weiß gar nicht ob man dies zu Recht macht oder nicht. Deswegen würde ich einfach kurz nachfragen, auch erwähnen, dass man nicht damit rechnen konnte und dann wäre die Sache geklärt. Ich denke, dass es darum geht, dass die Insassen nicht bevorteilt wurden, aber so wie das stattgefunden hat, denke ich dass das in Ordnung geht. Immerhin hat man es ja auch über eine Firma gemacht und nicht privat gezielt nach der Frau gesucht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich würde da lieber nicht nach der Devise Tee trinken verfahren, wenn ich Herr K wäre. Gerade in so einer Position gibt es vielleicht doch den einen oder anderen Ex-Häftling, der nach einer Gelegenheit für Rache sucht. Dass ein Vollzugsbeamter da nicht die richtige Stelle ist, sehe ich schon. Aber Wut verleitet ja nicht gerade zu rationalem Verhalten.

Von daher würde ich die Sache so schnell wie möglich klären. Man schadet der Dame sicherlich nicht, wenn man bei der Firma für die sie arbeitet (schriftlich?) bestätigt, dass sie hervorragende Arbeit leistet aber man eben aus rein privaten Gründen nicht beschäftigen kann.

Ich kann mir im Übrigen auch nur schwer vorstellen, dass die Firma, für die sie arbeitet von ihrer Vergangenheit nichts weiß. Denn wenn man in fremden Haushalten putzen geht, kann ich mir schon vorstellen, dass so eine Vermittlungszentrale, die ihre Arbeit seriös macht, auch ein Führungszeugnis einfordert, damit die Arbeitskräfte nicht den Ruf der Vermittlung beschädigen.

Gleichzeitig würde ich auch in die Offensive gehen und meinem Dienstherren Bescheid geben, dass die ganze Angelegenheit eben so unglücklich gelaufen ist. Letztlich kann so eine Nachlässigkeit jedem mal passieren, so dass so eine Offenheit sicherlich weniger schlimm ist, als Versteck zu spielen und dann den Konsequenzen ins Auge zu sehen, wenn es doch heraus kommt. Man nehme mal nur den unwahrscheinlichen aber denkbaren Fall an, dass die Reinigungskraft kriminell rückfällig wird und wieder im Gefängnis einsitzen muss, in dem Herr K. arbeitet. Wenn diese Dame dann von ihre Zeit als Reinigungskraft bei Herrn K erzählt, könnte das sicherlich unangenehm werden und Herr K möchte sich sicher auch nicht erpressbar machen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Die Beantwortung der Frage steht doch bereits in deinem eigenen Thread. Wenn es tatsächlich so ist, dass ein Justizvollzugsbeamter keinen Kontakt zu einem ehemaligen Häftling haben darf, dann stellt doch ein Arbeitsverhältnis noch mehr als einen bloßen Kontakt dar.

Allerdings scheint mir das wirklich wenig glaubwürdig. Warum sollte ein Justizvollzugsbeamter denn keinen Kontakt zu einem ehemaligen Häftling haben dürfen? Wenn Jemand seine Strafe abgesessen hat, dann ist seine Schuld getilgt, und er wird genauso behandelt, wie jeder andere Mensch auch.

» Freidenker28 » Beiträge: 749 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich sehe es ebenfalls so, die Antwort steht doch bereits im Eingangsthread. Wenn kein Kontakt zu ehemaligen Häftlingen unterhalten werden darf, schließt das natürlich auch das Arbeitsverhältnis in den eigenen vier Wänden mit ein. Daher hat sich Herr K unverzüglich mit seinem Dienstherren in Verbindung zu setzen und die Sachlage zu klären wie auch mit der Agentur, die diese Haushaltshilfe vermittelt hat.

Einfach nur darauf hoffen, dass niemand davon Wind bekommt und eine andere sich schicken lassen reicht in diesem Fall nicht aus, denn aus der vorherigen Beschäftigung kann man Herr K ebenfalls einen Strick daraus drehen. Daher ist die Information an seinen Dienstherren ebenfalls notwendig um Konsequenzen zu vermeiden und das unverzüglich und nicht erst in einigen Wochen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich schließe mich Sorae und Freidenker an und empfinde eine Diskussion überflüssig, da die Frage doch schon vom Threadersteller selbst beantwortet worden ist. Was soll man da noch großartig diskutieren? Wenn so die Regeln und Vorschriften sind, dass Herr K keinen Kontakt zu ehemaligen Häftlingen haben darf, dann muss er sich dem beugen, wenn er keine Probleme bekommen will. Hier gibt es nur schwarz oder weiß und keine Grauzone.

Ich kann nur raten, dass Herr K zum Dienstherren geht und alles mit ihm und auch mit der Vermittlungsagentur klärt. Alles unter den Teppich zu kehren ist der falsche Weg, denn daraus könnte man ihm trotzdem einen Strick draus drehen, wenn jemand Wind davon bekommt und das ausnutzen möchte.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Fugasi hat geschrieben:Herr K. will seiner Haushaltshilfe natürlich nichts Schlechtes, denn sie macht ihren Job in seinem Haushalt wirklich verdammt gut.

Zu allem anderen ist schon alles gesagt. Gesetz ist Gesetz und als Justizvollzugsbeamter muss er sich erst recht daran halten. Er vertritt es immerhin. Dass er der Frau nichts Böses will, ist ja wirklich nett, aber das ist doch nicht seine Karriere wert.

Und ihre Karriere ist ja gar nicht gefährdet. Sie wird doch dann einfach von ihrer Agentur an einen neuen Arbeitgeber vermittelt. Weiß die Agentur denn von der Haftzeit? Bei einer seriösen Agentur gehe ich davon aus, dass sie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Immerhin haben Haushaltshilfen Zugang zum kompletten privaten Bereich.

Aber ich weiß nicht genau, wie die Gesetzeslage da ist. Wenn man davon ausgehen kann, dass die Agentur nichts von der Haft weiß, würde ich einfach behaupten, dass die Frau zwar fantastische Arbeit leistet, aber man eben keine Haushaltshilfe mehr beschäftigen will. Finanzielle Gründe könnten dahinter stecken. Und dann ruft man einfach bei einer anderen Agentur an.

Der Frau selbst kann man es ja erklären, aber so schwärzt man sie eben nicht
bei der Agentur an und gefährdet ihren Job. Der eigene Job des Herrn K. ist dann aber auch nicht länger gefährdet. Und das nächste Mal würde ich mehr darauf achten und nicht alles der Ehefrau überlassen. Wenn man Regeln einhalten muss, muss man auch darauf achten, dass man sie nicht aus Versehen missachtet.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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