Zusage des Arbeitsvertrages per Mail - Vertrag bindend?
C ist arbeitslos und hat online einige Bewerbungen abgeschickt. Bei einer Firma hat er ein Vorstellungsgespräch gehabt und nun per Mail eine Antwort bekommen, dass sie sich freuen würden, wenn er am dem 2. Januar in der Firma arbeiten würde und wenn er zusagen würde, würden sie ihm einen Vertrag per Post zusenden und diesen soll er unterschrieben zurücksenden. In der Mail steht schon einiges. So auch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während der Probezeit, die dann am 2. Januar beginnt.
C hat sich eigentlich auch sehr gefreut und direkt per Mail zugesagt und hat heute den Vertrag bekommen. Nun hat er aber auch noch andere Bewerbungen laufen gehabt und hat auch einige Vorstellungsgespräche gehabt und hat noch ein Angebot für den 2. Januar in einem anderen Betrieb. Dieses würde C aber noch lieber annehmen.
In dem einen Betrieb ist jetzt am Wochenende keiner zu erreichen und C hat nun Angst, dass er mit der Zusage per Mail schon einen Vertrag abgeschlossen hat. C hat nämlich gehört, dass Arbeitsverträge nicht zwingend mit Unterschrift und schriftlich sein müssen. Es würde eine Zusage reichen.
Muss C nun erst kündigen und darf dann erst in dem anderen Betrieb einen Vertrag ab dem 2. Januar unterschreiben oder kann er einfach sagen, dass er nicht dort arbeiten will? C kann ja schlecht einen Vertrag in der zweiten Firma unterschreiben, wenn er für mindestens 14 Tage noch im ersten Betrieb gebunden ist.
Ich würde in so einem Fall einfach bei der ersten Firma anrufen und sagen, dass man den Job nicht antreten kann, weil man sich für einen anderen Betrieb entschieden hat. Man kann seine Situation doch erklären. Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber ich denke, dass die auch keine Lust haben werden sich den Arbeitnehmer zu erzwingen, wenn dieser keine Lust auf die Firma hat. Ich würde da einfach mit offenen Karten spielen, man hat doch nichts zu verlieren.
Wo ist nun das Problem dabei? Man kann ein Arbeitsvertrag unterschreiben. Sobald man am ersten Arbeitstag dann nicht erscheint, gilt dieser Arbeitsvertrag auch als nicht zustande gekommen. Dieses steht auch in jedem üblichen Arbeitsvertrag als Klausel mit drinnen. Netterweise sagt man vorher ab, egal ob per Telefon, Mail oder sonstiges und gibt dem Arbeitgeber Bescheid, damit dieser noch jemand anderen finden kann der auf den 2. Januar anfängt.
Die 14 Tage Kündigungsfrist gelten erst dann, wenn die Arbeitsstelle auch angetreten wurde, sprich man den ersten Tag dort verbracht hat oder zumindest dort aufgetaucht ist. Vorher ist das ganze gar nicht wirksam und da muss sich C auch keine Gedanken machen 14 Tage nun an den anderen Arbeitgeber gebunden zu sein. Hat er niemanden erreicht wegen Wochenende, kann er auch bis Montag warten und dann anrufen. Vor den Feiertagen sind noch einige Arbeitstage und spätestens dann sollte man dort jemanden erreichen um das ganze auch Bescheid geben zu können.
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