Höherer Betriebskostenanteil bei ganztägiger Kinderbetreuung

vom 14.12.2016, 20:43 Uhr

A wohnt in einer Mietwohnung in einem Haus mit vielen anderen Mietparteien. Viele Betriebskosten werden nach der Personenanzahl abgerechnet. Da A nicht berufstätig ist, passt sie in ihrer Wohnung ganztägig auf ihre Enkeltochter auf. Dies passiert an fünf Tagen die Woche für jeweils acht Stunden. Sie wäscht unter anderem die Kleidung für die Enkelin mit, kocht für sie und badet sie auch. Es entsteht bei A also Müll für die Enkelin, sie verbraucht mehr Wasser, benutzt öfter den Fahrstuhl, um mit dem Kind raus zu gehen, etc.

Viele Posten der Betriebskostenabrechnung sind bei A also erhöht im Gegensatz dazu, wenn sie alleine wohnen würde. Dazu kommt, dass andere Mieter für ihre kleinen Kinder auch schon die vollen Betriebskosten mit zahlen müssen, soweit diese personenabhängig sind, denn soweit ist dies geltendes Recht. Es gibt keine Staffelung nach Alter der Kinder oder dergleichen.

Muss A nun einen höheren Anteil an den Betriebskosten zahlen, weil sie so oft und lange auf ihre Enkeltochter aufpasst? Könnte sie mit den im Haus lebenden Eltern gleichzusetzen sein oder mit langandauernden Besuchern? Die anderen Mieter sehen zumindest nicht ein, dass A auf diese Weise mehr auf die Allgemeinheit umzulegende Kosten verursacht, aber das nicht ausgleicht. Weil die Enkelin so oft da ist, sehen sie in ihr so etwas wie eine weitere Mieterin.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn die Oma die Wäsche wäscht, dann zählt ja ihr Stromzähler den dafür verbrauchten Strom und die Wasseruhr in der Wohnung der Oma das verbrauchte Wasser. Ich sehe da keine Kosten für die Allgemeinheit. Wenn man das Kind badet, wäscht oder Wasser bei der Zubereitung von Lebensmitteln benutzt, wird das auch über die Wasseruhr der Oma angezeigt und persönlich mit ihr abgerechnet. Zum Thema Wasser würde ich sagen, dass sich das völlig neutral für die Allgemeinheit verhält, da ich noch nie in einer Wohnung gewohnt habe, wo Wasserkosten pauschal auf alle Mieter aufgeteilt wurden. Daher sehe ich hier auch keinen Einfluss auf die Betriebskosten.

Dass der Aufzug mehr Strom verbraucht und öfter gewartet werden muss, ist nachvollziehbar. Vielleicht schaltet man auch ein wenig öfter das Licht im Flur an, weil das Kind im Dunklen vielleicht Angst hat. Eventuell müssen auch die Treppen etwas öfter geputzt werden, weil Kinder meist mehr Sand und Dreck an den Schuhen vom Spielen haben, als Erwachsene, die auf dem Weg bleiben. Auch das mit dem Müll ist nachvollziehbar. Je nachdem wie alt das Kind ist, fallen zum Beispiel Windeln an, die entsorgt werden müssen.

Aber auf jeden Fall kauft die Oma mehr Essen und auch Spielzeug und die Verpackungen müssen entsorgt werden. Von daher kann ich mir vorstellen, dass das sich auswirkt. Allerdings muss man dann auch genau sehen, wie in diesem Mehrfamilienhaus der Müll entsorgt wird. Nicht in jedem Mehrfamilienhaus gibt es die riesigen Gemeinschaftstonnen, in manchen hat auch jede Mietpartei eine eigene kleine Tonne, die mit einem Barcode versehen ist, so dass der Müll einzeln abgerechnet werden kann. In letzterem Fall würde ich auch nicht sehen, dass der Allgemeinheit Kosten entstehen.

Ich denke mal, die Frage hat eine juristische Seite und eine Seite des gefühlten Rechts. Wobei hier die Oma das gefühlte Recht anders sehen dürfte, als die Nachbarn. Ich denke auch, dass wir das Fallbeispiel hier nicht abschließend klären können, wer nun vollständig im Recht ist. Zum einen fallen natürlich Kosten an. Zum anderen wohnen ja anscheinend die Eltern auch im Haus, wenn ich richtig gelesen habe und dort wird das Kind angemeldet sein und über die Eltern auch Nebenkosten zahlen.

So als Laie fände ich es nicht nachvollziehbar, warum für ein Kind in zwei Wohnungen Nebenkosten berechnet werden sollten. Je nachdem, wo das Kind mehr ist, kann man es ja als Hauptwohnsitz anmelden. Allerdings wird es dann auch schon wieder mit dem Kindergeld kompliziert, das ja auch an die Personen gezahlt wird, wo das Kind hauptsächlich wohnt.

Letztlich würde ich solche Dinge mit dem Mieterbund klären. Oder falls die Streitigkeiten mit den Nachbarn und / oder dem Vermieter eskalieren vielleicht sogar mit einem Anwalt für Mietrecht. Da bekommt man dann eine Auskunft, die Hand und Fuß hat.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Die Eltern wohnen nicht mit im Haus. Ich hatte hier andere Mietparteien gemeint, die für ihre Kinder den vollen Anteil zahlen müssen. Aber gerade weil eine junge Mutter für ihren Säugling den vollen Anteil zahlen muss, ist im Haus die Diskussion aufgekommen, warum sie es muss und die Mieterin A nicht, obwohl das Kind so oft bei ihr ist. Und ich denke auch, dass beide Mieterinnen hier vergleichbar sind, denn bei beiden ist auch das Kind überwiegend im selben Haus aufhältig.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei fünf Tagen zu je Acht Stunden muss man schon davon ausgehen, dass diese Wohnung Gewerblich genutzt wird. Das ist schon kein üblicher Privater Besuch um das das ganze hier geht. Denn auch Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden ist ein Gewerbe, selbst wenn es die Großmutter ohne Bezahlung übernimmt. Folglich muss das ganze im Mietvertrag genehmigt sein und auch beim Vermieter angemeldet werden.

Für die Kinder die dort Betreut werden, ist dann ebenfalls ein erhöhter Betriebskostenanteil zu tragen. Wobei es dabei ebenfalls auf den Schlüssel drauf ankommt, du schreibst es wird hier pro Kopf abgerechnet dann ist für die Kinder die betreut werden mit zu entrichten, geht es nach Quadratmeter, dann würde die Verteilung anders ablaufen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wenn eine Oma auf ihre Enkelin aufpasst, und sei es auch fünf Tage die Woche über acht Stunden, hat das mit gewerblicher Tätigkeit erst mal rein gar nichts zu tun. Das ist etwas weit hergeholt. Dementsprechend muss da auch nichts im Mietvertrag bezüglich einer gewerblichen Tätigkeit geregelt werden.

Dass über einen nicht unerheblichen Zeitraum jemand mit in dieser Wohnung lebt, ist allerdings schon von Bedeutung.

Dass die Betriebskosten der Wohnung nun tatsächlich höher ausfallen, kommt ganz darauf an, wie die allgemeinen Betriebskosten denn umgelegt werden. Hat jede Wohnung eine eigene Wasseruhr, ist es egal, wie oft die Oma wäscht, badet und dergleichen. wird das Wasser nach Personen umgelegt, ist das Interesse der anderen Mieter, die Umlage zu ändern, durchaus berechtigt. Ebenso bei den anderen Posten, die nach Personenzahl umgelegt werden. Demnach wäre ein höherer Anteil an den Betriebskosten für die Oma nur gerecht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Squeeky hat geschrieben:Wenn eine Oma auf ihre Enkelin aufpasst, und sei es auch fünf Tage die Woche über acht Stunden, hat das mit gewerblicher Tätigkeit erst mal rein gar nichts zu tun. Das ist etwas weit hergeholt. Dementsprechend muss da auch nichts im Mietvertrag bezüglich einer gewerblichen Tätigkeit geregelt werden.

Dass über einen nicht unerheblichen Zeitraum jemand mit in dieser Wohnung lebt, ist allerdings schon von Bedeutung.

Irrtum von deiner Seite. Die Enkelin ist dort nicht gemeldet, hat nicht ihren Lebensmittelpunkt dort und die Eltern wohnen dort auch nicht. Kinderbetreuung fällt unter ein Arbeitsverhältnis, auch wenn das ganze innerhalb der Familie ohne Entgelt geregelt worden ist und als reiner Freundschaftsdienst abgeleistet wird. Hier kommt es auf die Zeiten drauf an, hier findet das regelmäßig an 5 Tagen die Woche statt zu je 8 Stunden sprich 40 Stunden insgesamt. Regelmäßiger Aufenthalt zu festen Zeiten ist kein Besuch im eigentlichen Sinne mehr.

Die Oma geht einer Tätigkeit nach mit der Kinderbetreuung. Entsprechend muss das im Mietvertrag gestattet werden. Solange kein Entgelt bezahlt wird, braucht die Großmutter auch keinen Gewerbeschein dafür und muss keine Steuern wie auch Abgaben darauf entrichten noch Versicherungen für das Kind entrichten noch eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt vorweisen oder das ganze Einkommen an ihre Rente anrechnen lassen.

Vom Mietrecht her fällt das jedoch unter die gewerbliche Nutzung und braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters, denn auch er muss über die Personenanzahl die regelmäßig im Haus verkehrt/bewohnt informiert werden, unter anderem auch für die Abrechnungen der Nebenkosten und Betriebskosten. Ein Vermieter muss übrigens auch informiert werden, wenn jemand neues dauerhaft in die Wohnung mit einzieht z.B. der Partner oder wenn ein Kind geboren wird von den Mietern oder sich dort regelmäßig in längeren Abständen aufhält. Hat nicht nur etwas mit den Nebenkosten zu tun, sondern auch noch mit möglicher Überbelegung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Im Alltag wird das meiner Ansicht nach nicht so geregelt, dass man sich regelmäßigen Besuch durch die Enkelkinder irgendwo genehmigen lässt. Die Kinder haben ein Umgangsrecht mit den Großeltern und ich kann mir schwer vorstellen, dass ein informierter Vermieter versuchen würde, das zu untersagen. Dass das ein recht kompliziertes Feld ist, veranschaulicht zum Beispiel dieser Artikel auf Focus online. Wenn man danach geht, reicht es anscheinend sogar für eine Tagesmutter, wenn wohl zwei drittel der Nachbarn dem Projekt schriftlich zustimmen.

Wie das aber im Einzelnen mit erforderlichen Genehmigungen und einer etwaigen gewerblichen Nutzung ist, würde ich lieber einen Anwalt frage. Gut möglich, dass Sorae da entsprechende Erfahrungen gemacht hat, die das in ihrer Region bestätigen. Aber es muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das deutschlandweit so ist. Ebenso wage ich anzuzweifeln, dass die Nachbarn damit durchkommen könnten, den Besuch und die Betreuung des leiblichen Enkelkindes durch die Oma vor Gericht verbieten zu lassen, weil keine Genehmigung des Vermieters vorlag. Spätestens dann würde ich nämlich als Eltern und Großeltern das Jugendamt einschalten, ob so ein Ansinnen nicht dem Kindeswohl schadet.

Und außerdem würde ich mich fragen, ob hier nicht eine Form der Altersdiskriminierung vorliegt, dass Großeltern sich die Betreuung ihrer engsten Nachfahren genehmigen lassen müssen, leibliche Eltern hingegen nicht. Immerhin macht ein Kleinkind bei einer Mutti den gleichen Lärm wie ein Kleinkind bei der Oma.

Und letztlich wiederhole ich mich wohl, wenn ich schreibe, ich würde mit solchen Problemen beim Mieterbund oder Anwalt vorsprechen. Alternativ, wenn man kein Mitglied beim Mieterbund ist und keine passende Rechtsschutzversicherung hat kann man auch zum Einwohnermeldeamt oder zum Vermieter gehen. Wenn das nicht ein klitzekleines Dorf ist, sollte das Einwohnermeldeamt genug geschulte Personen haben, die einem da fachliche Auskunft geben. Und wenn der Vermieter nicht gerade ein Familienunternehmen betreibt, sondern professionell mehrere Wohnblöcke vermietet, sollte der auch zumindest gute Kontakte zu einem Anwalt pflegen und sich dort Erkundigungen einholen können, wie das ganze juristisch sauber geregelt werden muss.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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