Widerspruch gegen Bescheid lieber schriftlich oder mündlich?

vom 27.11.2016, 07:44 Uhr

Meine Eltern haben einen Antrag bei der örtlichen Behörde gestellt, wobei dieser Antrag allerdings abgelehnt worden ist. Jetzt wollen die beiden Widerspruch einlegen und sind sich aber unsicher, was da zu tun ist. Beide haben noch nie einen Widerspruch schriftlich verfassen müssen und haben entsprechend keine Ahnung, wie so ein Widerspruch aufgebaut sein muss, um alle formalen Kriterien zu erfüllen und formal zugelassen zu werden.

Ich habe mir den Bescheid dann noch einmal angesehen und dort stand dann, dass man zwei Möglichkeiten hätte, Widerspruch einzulegen. Man könnte selbst einen schriftlichen Widerspruch verfassen und dorthin schicken, man könnte aber auch persönlich vorstellig werden, mündlich widerrufen und das dann schriftlich von den Mitarbeitern vor Ort notieren lassen. Das würde auch gehen.

Die beiden haben sich jetzt dazu entschlossen, da persönlich bei der Behörde vorstellig zu werden und dann mündlich zu widerrufen. Auf dem Bescheid steht ja die Adresse und Zimmernummer sowie der Name der Sachbearbeiterin drauf. Jetzt müssen sie eben nur darauf achten, dass das normal notiert wird von der Dame. Wie würdet ihr das machen? Zieht ihr bei Widersprüchen die schriftliche oder die mündliche Variante vor? Was ist besser und warum?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich ziehe dabei immer die schriftliche Variante mit Nachweis vor. Mündlich geht es nicht immer und im Prinzip ist das das gleiche wie schriftlich was hier nun gemacht werden muss. Deine Eltern geben das an, die Dame auf dem Amt muss das als Niederschrift verfassen und unterschreiben und im Anschluss wird ein Exemplar an deine Eltern ausgehändigt als Nachweis und eines behält das Amt. Somit in meinen Augen mehr Aufwand, aber macht Sinn wenn man nicht weiß wie das Formell auszusehen hat, aber dafür gibt es auch im Internet Hilfe um diesen korrekt zu verfassen.

Der Nachweis wenn ich es schriftlich selbst mache ist einfach der Einlieferungsbeleg bei der Post, da ich solche Schreiben immer per Einschreiben und wenn es besonders wichtig ist, als Einschreiben mit Rückschein verschicke. Kostet zwar ebenfalls etwas mehr, aber dafür habe ich dann als Nachweis auch direkt zwei Dinge in der Hand und kann sogar sagen, wer das ganze persönlich entgegen genommen hat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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