Was ist und bedeutet ein Nießbrauchrecht?

vom 25.11.2016, 11:45 Uhr

Im Zusammenhang mit Immobilien liest man ja auch ab und zu mal etwas von einem Nießbrauchrecht. Hat das denn irgendetwas mit einem Gewohnheitsrecht oder einem Wohnrecht zu tun und wenn ja, warum nennt man das denn nicht gleich so? Was soll denn hierbei der Begriff Nießbrauch heißen und bedeuten? Hat denn schon mal jemand mit dem Nießbrauchrecht zu tun gehabt und weiß dafür eine Erklärung und wo dieses denn überall Anwendung findet?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Nießbrauchrecht ist viel weit greifender als ein Wohnrecht oder ein Gewohnheitsrecht.

So erlischt zum Beispiel bei einem Wohnrecht selbiges, wenn man auszieht, sprich man hat anschließend keinen Anspruch mehr darauf wieder dort einzuziehen. Beim Nießbrauchrecht bleibt aber das Recht in diesem Gebäude oder Wohnung zu wohnen bestehen, obwohl man eben selber kein Eigentümer ist. Man könnte also ausziehen und nach 5 Jahren sein Recht wieder geltend machen, dort einzuziehen. Wenn man in der Zwischenzeit zum Beispiel die Wohnung vermietet, dann hat man auch das Anrecht auf den Ertrag, also die Miete. Diese geht an den Nießbrauchnutzer und nicht an den Eigentümer. Das wäre bei einem Wohnrecht ebenfalls nicht gegeben.

Grob zusammen gefasst kann man eigentlich sagen, das das Nießbrauch den Nutzer berechtigt Erträge (Miete) aus einer Immobilie zu ziehen oder dort zu wohnen und das ganze erlischt erst, wenn das Nießbrauchrecht aufgehoben wird, entweder durch den Tod des Nießbrauchnehmers oder durch Löschung aus dem Grundbuch.

Im Gegenzug ist man aber nicht mehr Eigentümer und könnte das Haus zum Beispiel auch nicht ohne die Zustimmung der Eigentümer verkaufen auch ist der Nießbrauchnehmer nicht für die Instandhaltung des Hauses zuständig. Ist also zum Beispiel das Dach kaputt, dann muss der Eigentümer dafür aufkommen, dies zu reparieren.

Jetzt könnte man sich natürlich fragen, was das für einen Sinn hat, der Eigentümer darf im Notfall zahlen, kann aber keine Erträge erwirtschaften, die bekommt der Nießbrauchnutzer. Eigentlich ist es recht einfach, auf diese Weise kann man zum Beispiel ein Haus innerhalb der Familie schon auf die Erben übertragen und sichert damit trotzdem dauerhaft die Wohnsituation und evtl. auch Einkünfte und ab einer gewissen Frist ist das Haus nicht mehr der Erbmasse zuzuordnen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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