Überprüfung von Tagesmüttern und -vätern durch das Jugendamt
In einem anderen Thread schrieb ich gerade über Beobachtungen, die eine Mutter machte, die ich derzeit kennenlerne und das bringt mich doch zum Nachdenken und zum Überlegen. Immerhin werden Tagesmütter ja immer gefragter und ehe man eine Pflegeerlaubnis erhält, sollen ja angeblich die Räumlichkeiten, aber auch die Person, die eine Tätigkeit als Tagesmutter beziehungsweise als Tagesvater anstrebt, überprüft werden. Man wird zwar nicht durchleuchtet, aber beispielsweise ist ein polizeiliches Führungszeugnis zu hinterlegen. Auch ist es ratsam, einen Kurs, der sich mit der Betreuung von Kindern beschäftigt, zu besuchen. Möchte man eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erhalten, so ist dieser Kurs letztendlich auch eine Pflicht, wenn ich es richtig vernommen habe.
Mich interessiert aber, wie es denn überhaupt nach dem Erhalt der Pflegeerlaubnis weitergeht? Wird man dann gar nicht mehr überprüft beziehungsweise wird gar kein Besuch mehr von Mitarbeitern des Jugendamts erwartet, sondern kann wirklich unbegrenzt und auch in schmutzigen, kaputten und chaotischen Räumlichkeiten mit Unterstützung des Jugendamtes Kinder betreuen? Wie sieht es mit Euren Erfahrungen aus, falls Ihr Euch Tagespflegepersonen angeschaut habt oder Ihr selbst als solche arbeitet? Wie laufen denn Besuche nach Erhalt deren Pflegeerlaubnis ab, sofern sie überhaupt stattfinden? Wie würdet Ihr reagieren, wenn Euch die Zustände bei der ausgewählten Tagespflegeperson nicht mehr passen beziehungsweise wenn es unangenehm wird?
Die Tagespflegepersonen hier werden mindestens einmal im Jahr überprüft. Sollten dabei noch weitere Meldungen von Eltern eingehen die sich über Missstände beschweren, dann erfolgen auch weitere unangemeldete Kontrollen bei denen sich das alles vor Ort angeschaut wird. Besteht dann ein Grund zum handeln, kann dabei ebenfalls die Erlaubnis entzogen werden.
Mein Sohn war nur kurz bei einer Tagespflegeperson untergebracht und das war von Anfang an auch so geregelt. Zufrieden war ich damit was geleistet wurde, aber die Eltern eines anderen Kindes hatten andere Maßstäbe und waren mit ihr Unzufrieden. Dann kam das Jugendamt, hat alles unter die Lupe genommen und für in Ordnung befunden. Die Eltern denen die Tagesmutter nicht gut genug war, haben dann den Betreuungsvertrag gekündigt und sich eine andere Betreuungsform ausgesucht.
Das Recht hat man als Elternteil immer unter Beachtung der üblichen Kündigungsfrist die im Vertrag steht, wenn man auf einmal nicht mehr Zufrieden ist und es keinen Anlass für das Jugendamt zum handeln gibt. Da war es einfach nur die Situation, dass die Eltern nicht wollten, dass die Tagesmutter nur vegetarisch kocht und sie forderten ein, dass ihr Kind jeden Tag etwas mit Fleisch vorgesetzt bekommt. Somit in meinen Augen ein Luxusproblem und kein Grund nun direkt ein Fass beim Jugendamt aufzumachen. Immerhin hätten die Eltern ihr Wunschgericht dem Kind auch täglich mitgeben können und die Tagesmutter hätte es aufgewärmt, dass war das Angebot ihrerseits worauf die Eltern nicht eingegangen sind und das abgelehnt haben.
Aber mal ehrlich, bevor man einen Betreuungsvertrag unterschreibt trifft man sich mit der Tagespflegeperson und schaut ob das passt und auch die Räumlichkeiten werden dabei begangen und angesehen. Merke ich dort schon, dass alles schmutzig und abgeranzt ist, dann melde ich mein Kind doch dort gar nicht erst an und unterschreibe auch keinen Betreuungsvertrag.
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