Kann eine Pflegeerlaubnis frühzeitig entzogen werden?

vom 25.04.2012, 09:32 Uhr

Im Zusammenhang mit Tagespflegepersonen habe ich noch in einem anderen Thread gelesen, dass eine vom Jugendamt ausgestellte Pflegeerlaubnis fünf Jahre gültig ist. Ich bin mir nicht sicher, ob dies für die gesamte Republik gilt oder ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die Information wäre mir schon wichtig, ob die Pflegeerlaubnis einheitlich gegeben wird.

Gehen wir davon aus, dass die Pflegeerlaubnis wirklich fünf Jahre Gültigkeit hat, kann diese dann auch noch vor Ablauf der fünf Jahre wieder entzogen werden? Unter welchen Umständen wird eine Pflegeerlaubnis entzogen? Kommt so etwas in der Praxis auch wirklich mal vor oder ist es eher theoretisch angedacht? Gibt es da gewisse Richtlinien, die dann auch angewendet werden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Natürlich kann eine erteilte Genehmigung immer auch vorzeitig entzogen werden. Das wäre in diesem Bereich der Fall, wenn auf einmal die Vorgaben nicht mehr erfüllt werden könnten z.B. zu wenig Platz nach einem Umzug. Oder die Kinder werden von der Tagespflegeperson misshandelt, vernachlässigt oder in einer anderen Art und Weise geschädigt. Auch wenn man gelogen hat bei der Anmeldung seines Gewerbes z.B. angegeben hat, dass der Kurs belegt wurde obwohl er nie abgeleistet wurde und eine Urkunde gefälscht die man eingereicht hat reicht das schon aus.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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