Voraussetzung für Waffenbesitzkarte in Deutschland

vom 25.02.2014, 14:09 Uhr

Neulich in einem Krimi wurde davon gesprochen, dass jemand eine Waffenbesitzkarte hat und dass die Waffe die gefunden wurde auch in dieser Karte eingetragen ist. Dieser Mann war kein Mensch aus einer Berufsgruppe, in der man Waffen braucht. Der Mann saß im Rollstuhl und hat sich die Waffe angeschafft, weil er Angst hatte nach einem Überfall.

Dass in den Filmen nicht immer alles so ist, wie im realen Leben ist mir schon klar. Aber mich würde dennoch mal interessieren, welche Voraussetzung man in Deutschland braucht um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen und wenn man dann eine hat, kann man dort mehrere Waffen eintragen lassen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und sie auch zu bekommen ist gar nicht so schwer. Man muss dafür drei Kriterien erfüllen. Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis. Die Zuverlässigkeit meint, dass man körperlich und geistig geeignet ist eine Waffe zu besitzen und nicht vorbestraft ist. Um die Sachkunde nachzuweisen muss man eine spezielle Sachkundeprüfung bestehen. Mit dem Bedürfnis ist der Grund gemeint, weshalb man eine Waffe besitzen muss, z.B. als Jäger oder Sportschütze.

Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, kann man von der Behörde eine Waffenbesitzkarte bekommen mit der man eine Waffe kaufen kann. Diese Karte meint aber, wie der Name schon nahelegt, dass man diese Waffe nur besitzen darf. Man darf sie nicht in der Öffentlichkeit führen. Wenn man sie z.B. zum Schießstand mitnehmen will, muss sie in dafür vorgesehenen Waffenkoffern gesichert sein.

Demgegenüber steht der Waffenschein, der auch das Führen in der Öffentlichkeit erlaubt. Diesen zu bekommen ist viel schwerer und er wird viel seltener erteilt. Im Fernsehen werden beide Begriffe aber häufig, fälschlicherweise, synonym benutzt.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Du stellst es hier einfacher hin als es ist. Nicht jeder Hans Wurst bekommt auch eine Waffenbesitzkarte und gerade das Bedürfnis klar zu machen ist gar nicht so einfach. Ein Sportschütze muss auch gewisse Auflagen erfüllen damit er eine bekommt, z.B. mindestens 12 Monate im Schützenverein sein, ein Schießbuch führen und mindestens 18 Durchläufe pro Jahr nachweisen. Aber alleine das ist noch lange keine Garantie, dass damit auch das Bedürfnis klar gemacht werden kann. Solange der Verein es weiterhin zur Verfügung stellt, bekommt man noch lange keine eigene Waffenbesitzkarte für eine Sportwaffe.

Jäger ist auch nicht so einfach. Man muss dazu aktiv berufen worden sein und die Ausbildung abgelegt haben. Hat man zwar die Ausbildung gemacht, ist aber nicht offiziell eingeteilt dann gibt es auch keine Waffenbesitzkarte für ihn. Gleiches ist die Sonderregelung mit den stark gefährdeten Personen, die haben noch mehr Auflagen zu erfüllen als ein einfacher Jäger mit seiner Sachkundeprüfung und Sammler müssen darüber noch eine Abhandlung schreiben über die Waffengattung die sie sammeln wollen. Ist diese zu schlecht und wird abgelehnt, dann gibt es dort auch keine Waffenbesitzkarte.

Ein Normalsterblicher Mensch wird in Deutschland niemals eine Waffenbesitzkarte in Kombination mit einem Waffenschein bekommen können. Das ist so gewollt dank der hier herrschenden Waffengesetze wird der Bürger entsprechend klein gehalten. Denn es geht nicht nur um die Waffe zu besitzen, sondern auch um das Thema wie man weitere Munition nachkaufen kann. Ein Sammler z.B. kann so gut wie gar nichts nachkaufen, ein Sportschütze nur für seine eigene Waffe mit einer bestimmten Anzahl pro Jahr und nur ein Jäger hat dahin gehend weniger Beschränkungen. Da ist es einfacher, man organisiert sich einen Pulverschein und hat damit Spaß, denn ein Frontlader unterliegt nicht der Waffenbesitzkarte.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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