Beim Arzt wegen zuviel Übergewicht nicht behandelt werden?

vom 08.09.2016, 21:36 Uhr

Freidenker28 hat geschrieben:Das halte ich für einen schlechten Scherz. Kein Arzt darf eine Behandlung ablehnen, denn wenn er es tut, dann wird ihm die Approbation entzogen. Außerdem wäre es ja dann sicher nicht das erste Mal, dass er die Behandlung verweigert, denn 140 Kilo sind zwar eine ganze Menge, aber doch nicht so selten wie man glaubt. Ich kann also nicht wirklich glauben, dass sich der Vorfall so ereignet hat.

Wenn das mal immer alles so leicht und einfach wäre. Zumal man in diesem Fall noch nicht mal weiß, was für eine Behandlung es sein sollte. Eine klassische Vorsorgeuntersuchung? Ja da darf auch ein Arzt ablehnen, sonst hätten wir keine Frauenärzte mehr, so viele wie da die Aufnahme von Neupatientinnen anlehnen. Eine Vorsorgeuntersuchung ist keine akute Krankheit und damit auch keine unterlassene Hilfeleistung.

Mal ganz davon abgesehen, das eine Meldung an die Ärztekammer, auch nicht wirklich hilft, wenn man abgelehnt wird. Ich stand einmal bei einem Orthopäden und konnte eigentlich vor Schmerzen nicht stehen, das war akut und man hat mir das auch angesehen. Man hat mir einen Termin 3 Monate später angeboten, worauf hin ich gesagt habe, ich habe jetzt Schmerzen, nicht in 3 Monaten.

Das wäre Anweisung vom Arzt, sie könne da nichts ändern, ich hab dann nur noch gesagt, ich gebe das an die Ärztekammer weiter. Da kam ein Schulterzucken und ich solle das doch ruhig machen. Konsequenzen gab es da auch nicht in Form von Approbationsentzug, die Praxis gibt es noch und der Arzt praktiziert auch noch.

Ein Arzt soll helfen und nicht strafen, weder pädagogisch noch durch unterlassene Hilfeleistung. Aber wie gesagt, ich finde 140 Kilo jetzt nicht so extrem, als dass dies nun ein absoluter Ausnahmefall wäre. Den Namen des Arztes sollte man zumindest veröffentlichen und die Patientin sollte nicht nur Beschwerde einlegen, sondern auch ein Gutachten machen lassen. Ich meine bezüglich unterlassener Hilfeleistung.

Du findest 140 kg vielleicht nicht viel, aber in diesem Fall geht es ja darum, das der Behandlungsstuhl nicht für 140 kg ausgelegt ist, nach Herstellervorgabe. Soll die Ärztin in dem Moment das Risiko eingehen, das der Stuhl zusammen bricht und sie anschließend eine Klage am Hals hat? Soll wegen dem steigenden Übergewicht jede Praxis jetzt auf Schwerlaststühle umrüsten? Wer zahlt die?

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe bei der Titelfrage irgendwie nicht damit gerechnet, dass es wirklich passiert sein könnte. Ich dachte irgendwie daran, dass es sich um einen doofen Scherz handeln muss, weil ich mir den Grund nicht vorstellen konnte, wieso man jemanden nur aufgrund des Übergewichts wegschickt. Doch offenbar gibt es durchaus einen Grund, den man hier mal beachten muss.

Dort kommt eine Frau zur Frauenärztin, die einen Stuhl besitzt,der maximal 140 KG Belastbarkeitsgewicht trägt. Wenn dann eine Patientin kommt, die zu viel auf die Waage bringt, dann kann das natürlich zu einem Problem führen. Aus diesem Anlass war natürlich klar, dass die Ärztin die Patientin nach Hause schickt, weil ein solcher Stuhl Geld kostet und dieser hätte kaputt gehen können. Er hätte es auch vielleicht gehalten, aber das weiß man vorher nicht.

Ich frage mich aber trotzdem, wie man Stühle für Frauenärzte herstellt, die nur 140 KG trägt. Ich würde von Natur aus schon 180 KG machen, wenn ich mit bekomme, dass die Welt teilweise immer dicker wird und das ist doch ein Grund mehr, mal darüber nachzudenken, ob die Stühle das Gewicht aushalten. Nicht, dass demnächst Zahnarztbesuche zur peinlichen Situation für Übergewichtige werden usw. Das ist ja grausam.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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