Stehen Farbkombinationen unter Copyright-Schutz?

vom 22.06.2012, 17:25 Uhr

Ich arbeite gerade an einer Internetseite für ein Mathematik-Lernprogramm, bin aber noch in der Anfangsphase. Die Mathematik-Lernprogramme, die ich bis jetzt national als auch international im Internet gefunden habe, sind in meinen Augen allesamt wenig anwenderfreundlich und ästhetisch nicht besonders ansprechend. Gestern habe ich mir über die Farben eines integrierten Fraction Calculators Gedanken gemacht und ein bisschen experimentiert. Ich bin immer wieder auf bestimmte Farbkombinationen gekommen, die aber sehr an die Farben des Google Zeichens erinnern, beziehungsweise sogar identisch mit ihnen ist.

Weiß jemand, ob es erlaubt ist, genau die Farbkombination des Google Zeichens für seine Anwendung herzunehmen, oder ist auf diese Farbkombination ein Copyright vergeben? Gibt es überhaupt Copyrights für Farbkombinationen? Ist zum Beispiel die Farbkombination des Ebay Zeichens geschützt? Diese Farben gefallen mir nämlich für meinen Zweck auch sehr gut.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich kann mir das nicht vorstellen, dass man jetzt die Farbkombinationen Rot, Blau, Gelb und Grün, nicht für seine Webseite verwenden darf, nur weil diese in dem eBay Logo vorhanden sind und damit einem Copyright unterliegen. Wo kämen wir denn da hin, weil da könnte man ja überhaupt keine Webseite mehr erstellen, weil schon alle denkbaren Farbkombinationen irgendwo verbaut sind.

» baerbel » Beiträge: 1519 » Talkpoints: 602,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es gibt Farben, die patentiert sind. Das trifft beispielsweise auf das Magenta von der Telekom und auf das Blau von Nivea zu. Klick. Ob das nun auch für die Google-Farben gilt, weiß ich nicht. Da es mehrere, doch eher gewöhnliche Farben sind, wage ich das zu bezweifeln. Diese Farben werden ja auch an anderen Stellen genutzt, beispielsweise von der LGBTQ-Community.

Um sicher zu gehen, würde ich die Farben einfach ein bisschen verändern. Mit Bildbearbeitungsprogrammen kann man die Farben ja ganz leicht etwas dunkler oder heller machen. Und dann ist jegliches Patent aufgehoben, denn das kann ja nur für ganz bestimmte Farbtöne gelten.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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