Teilzeit nach Babyzeit von Arbeitgeber nicht unterstützt

vom 29.09.2012, 23:24 Uhr

X möchte, nachdem sie ein Jahr nach der Geburt ihres Kindes zu Hause in Elternzeit war, in Teilzeit ca. 20h wieder in ihren alten Job zurück, in dem sie bereits 10 Jahre gearbeitet hat. Diese Elternzeit wurde dem Arbeitgeber vor der Geburt fristgerecht, und zwar schriftlich, mitgeteilt. Mitgeteilt wurden genauer gesagt 2 Jahre Elternzeit, sowie der Wunsch auf Teilzeitarbeit nach dem ersten Jahr.

Nun ist zwar der Arbeitgeber nicht glücklich über die Teilzeitarbeit, aber er kann es eben auch nicht ablehnen. Was er allerdings sehr wohl tun kann ist, ihr Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Es wurde ihr bereits angekündigt, dass sie hauptsächlich am Nachmittag arbeiten muss, weshalb eine Kinderkrippe aufgrund der Öffnungszeiten für das Kind wohl eher nicht in Frage kommen wird. Damit hat sich X zwar abgefunden und organisiert die Betreuung anderweitig, allerdings erfährt X vom Arbeitgeber jetzt, wohlgemerkt ein Monat vor Arbeitsbeginn, immer noch keine genaueren Arbeitszeiten.

Er meint nur, dass die Zeiten flexibel gestaltet werden und sich wöchentlich ändern können. Die Betreuung eines Kindes kann nun aber bekanntlich nicht so flexibel gestaltet werden. Die Arbeitsstelle ist im Einzelhandel, mit Arbeitszeiten aufgeteilt auf 6 Tage die Woche zwischen 7:00 und 20:00, was im Endeffekt darauf hinausläuft, dass X die Stelle knicken kann, da sie sich keine pauschale Betreuung über den ganzen Zeitraum leisten kann, um während dieses Zeitraumes zur Verfügung stehen zu können.

Führt so ein Verhalten das Recht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht ad absurdum beziehungsweise, gibt es Pflichten des Arbeitgebers die dem entgegenwirken könnten?

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn Betriebliche Gründe dagegen sprechen, dann kann ein Arbeitgeber auch die komplette Teilzeitarbeit ablehnen. Die Mutter hat aber keinen Anspruch auf Wunschzeiten und muss sich dabei vollends nach dem Arbeitgeber richten. Das die Arbeitszeiten sich wöchentlich ändern können ist legitim und müssten nur einen Tag vorher bekannt gegeben werden.

Das die Dame sich die Kinderbetreuung nicht pauschal für alle Zeiten leisten kann, dass ist nicht die Sache des Arbeitgebers sondern das Problem der Mutter. Man kann entsprechende Förderungen und Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt stellen, die sich nach dem Einkommen staffeln. Wer zu viel verdient, der hat Pech gehabt und muss zusehen wie er das dann geregelt bekommt mit der Betreuung. Wenn sich also keine Einigung erzielen lässt, dann muss sie das auch so buchen oder sie sucht sich einen neuen Job bei dem es einfacher ist mit der Vereinbarung zwischen Familie und Job.

Warum sollte ein Arbeitgeber auch Mütter mit Kindern automatisch besser stellen und ihnen Wunschzeiten einräumen? Das würde direkt zu einer Benachteiligung der Kinderlosen führen und klappt nicht. Sozialpläne gibt es in den meisten Betrieben, aber das sind Sachen von jedem einzelnen Betrieb wie sie das handhaben und wenn dazu nichts vermerkt ist, dann muss sie das auch so hinnehmen. Entweder mitmachen oder einen neuen Job suchen, sie ist nicht die einzige der es so geht und wird auch nicht die letzte sein.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


leasmom hat geschrieben:Nun ist zwar der Arbeitgeber nicht glücklich über die Teilzeitarbeit, aber er kann es eben auch nicht ablehnen.

Diese Aussage ist so nicht korrekt, denn ein Arbeitgeber darf den Wunsch auf Teilzeitarbeit auch während der Elternzeit ablehnen. Gründe dafür können zum Beispiel sein, das es derzeit genügend Mitarbeiter gibt (da man zum Beispiel eine Elternzeitvertretung eingestellt hat oder auch durch Umstrukturierung Tätigkeiten weggefallen sind etc.), die die Tätigkeiten mit auffangen oder aber das die Position nicht für die Teilzeitarbeit geeignet ist.

Was dann aber das Arbeitgeber im Gegenzug genehmigen muß, ist die Freistellung im eigenen Betrieb und damit die Aufnahme einer anderen Beschäftigung in einem anderen Betrieb. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Elternzeit, also bis zu diesem Zeitrahmen wird man dann freigestellt. Zu diesem Zeitpunkt kann man dann in den alten Betrieb zurückkehren, allerdings klappt das auch nur, wenn eine geeignete Stelle (und das muß nicht die alte Stelle sein) zur Verfügung steht und dann muß auch wieder die Absprache in Bezug auf Teilzeit- oder Vollzeitarbeit neu geklärt werden.

Sorae hat geschrieben:Warum sollte ein Arbeitgeber auch Mütter mit Kindern automatisch besser stellen und ihnen Wunschzeiten einräumen? Das würde direkt zu einer Benachteiligung der Kinderlosen führen und klappt nicht. Sozialpläne gibt es in den meisten Betrieben, aber das sind Sachen von jedem einzelnen Betrieb wie sie das handhaben und wenn dazu nichts vermerkt ist, dann muss sie das auch so hinnehmen.

Die Bevorzugung passiert heute bereits unterbewusst sehr oft und das ohne das es großartig wirklich jemand merkt oder es bemängelt. Wenn es zum Beispiel plötzlich ein dringendes Thema gibt, das noch bearbeitet werden muss, dann sind in der Regel die Mütter / Väter die das Kind pünktlich aus der Betreuung holen müssen schon nicht mehr betroffen, denn dort ist der Rahmen zu Überstunden sehr eng gesteckt.

Da haben dann auch die meisten Vorgesetzten Verständnis für, man kann das Kind ja nicht auf der Straße stehen lassen. Damit landen diese Tätigkeiten in der Regel bei den Mitarbeitern auf dem Tisch, die keine Kinder haben und diese machen dann die Überstunden, wenn dann für den Tag ein privater Termin ansteht, dann ist der aber meist egal und der Mitarbeiter muss trotzdem länger arbeiten, um sich nicht den Ärger vom Chef einzufangen.

Wenn sowas nur ab und an mal vorkommt, dann fällt das auch gar nicht wirklich auf, wenn sich das aber häuft, dann fühlt sich manch Mitarbeiter ohne Kinder benachteiligt und ich habe schon genügend Aussagen gehört, das es doch ungerecht ist, das sowas immer von den kinderlosen ausgebadet werden müsse, man hätte ja auch noch ein Privatleben etc.

Wenn man dann hier auch noch immer Rücksicht auf jeden mit Kindern nimmt, was die Arbeitszeiten angeht, dann kommt eine weitere Bevorzugung hinzu, die offensichtlich und auch messbar ist und das fördert nicht unbedingt das Betriebsklima.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich fände das auch unfair, wenn Eltern wegen der Kinder Wunscharbeitszeiten bekommen. Ich würde auch gerne nur Teilzeit arbeiten und die Aufgaben, die dann liegen blieben, jemand anderem zuschieben, aber ich muss damit leben, dass das nicht geht. Warum sollte jemand, der ein Kind hat, diesen Vorteil genießen dürfen? Der Arbeitgeber hat ja von dem Kind nichts.

Da könnte man genauso begründen, dass man Wunscharbeitszeiten will, weil man ein Haustier hat oder gerne in diesen oder jenen Kegelverein gehen würde, der aber leider zeitlich mit den Arbeitszeiten nicht zusammenpasst. Kinder sind eine Privatsache und es ist auch die Privatsache eines jeden, diese zu versorgen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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