Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder arbeiten?

vom 15.07.2012, 11:39 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wurde, dann lohnt es sich oft eine Kündigungsschutzklage zu machen, weil man dadurch entweder wieder eingestellt wird oder eine Abfindung erhalten kann. Nehmen wir mal an, dass Person A eine Kündigungsschutzklage angestrebt hat. Der Arbeitnehmer hat auf Wiedereinstellung geklagt und gewonnen. Der Arbeitgeber hat sich auch nicht auf eine Abfindungszahlung eingelassen. Person A ist also wieder in ungekündigter Stellung in dem Betrieb, der ihn eigentlich gekündigt hatte.

Ich stelle mir das sehr schwierig vor, dass ein Arbeitnehmer wieder dort arbeitet, wo er vor nicht langer Zeit eine Kündigung erhalten hat, die zwar unhaltbar war, aber dennoch ausgesprochen und schriftlich gegeben. Denkt ihr, dass das Arbeitsverhältnis wieder so sein kann, wie es vielleicht irgendwann mal war, bevor er gekündigt wurde oder würdet ihr euch nicht darauf einlassen?

Der Anwalt von A meint, dass man nicht auf Abfindungszahlung klagen kann, weil die nicht gezahlt werden muss. Kein Gesetz sagt was von einer Abfindung. Deswegen muss immer auf Wiedereinstellung geklagt werden und wenn der Arbeitnehmer das gewinnt und der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen will, muss der Arbeitnehmer auch wieder in diesem Betrieb arbeiten. Wie würdet ihr das machen? Würdet ihr wieder unbefangen arbeiten gehen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Auf Wiedereinstellung muss nicht geklagt werden, weil die Kündigung ja nie wirksam und Person A deswegen auch noch nicht rechtswirksam entlassen war. Müssen muss der Arbeitnehmer natürlich nichts, aber ratsam ist es allemal, das Arbeitsverhältnis zumindest erst einmal fortzuführen.

In großen Betrieben ist das kein Problem und das habe ich bei einigen Fällen mitbekommen, wo gekündigte Mitarbeiter nach gewonnener Kündigungsschutzklage weiter gearbeitet haben, als wäre nichts gewesen. Bei kleineren Firmen ist das wahrscheinlich etwas problematischer, aber sicherlich auch machbar.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich habe das schon einmal durchgemacht. Ich wurde entlassen, und das ohne Grund. Zumindest aus meiner Sicht. Ich kam mit meinem Chef immer sehr gut aus, bis sein Sohn in die Firma eingeführt wurde. Der wollte alle Mitarbeiter loswerden, die ihn schon als Kind kannten. Und in meinem Fall war es besonders schlimm, weil ich in einem Bereich arbeitete, in dem er sich profilieren wollte. Nun ja, langer Rede kurzer Sinn: Ich bekam die Kündigung.

Ich ging zum Anwalt und der erwirkte natürlich sofort eine Kündigungsschutzklage. Und es ist tatsächlich so, dass diese Geschichte mit den Abfindungen ins Reich der Märchen gehört. Niemand hat laut Gesetz in diesem Fall ein Anrecht auf eine Abfindung. Aber: Trotzdem läuft es in aller Regel auf eine Abfindung heraus. Und zwar immer nach ähnlichen Mustern, die man im Internet nachlesen kann. Ich weiß die Zahlen nicht mehr. Ich glaube pro Beschäftigungsjahr ein Monatsgehalt oder so etwas in der Art. Man muss allerdings schon eine gewisse Anzahl von Jahren beschäftigt gewesen sein.

Wie läuft das nun ab? Man muss zum Arbeitsgericht und dort werden die Standpunkte erläutert. Der Richter schlägt dann in aller Regel einen Vergleich vor. Und dieser Vergleich kommt dann in aller Regel dieser Abfindung gleich. In meinem Fall war es so: Der Anwalt meines Chefs schlug auch eine Abfindung vor, die allerdings sehr niedrig war. Mein Anwalt verlangte irgendwie das Doppelte. Und der Richter nahm die Mitte. Das entsprach so ziemlich genau der Summe, wie sie im Internet nachzulesen sei.

Ich forschte damals auch nach, und fand heraus, dass dies wohl immer so abläuft. Warum das so ist, entzieht sich zwar meinem Verständnis, aber ich vermute dass durch den damit verbundenen Schriftverkehr alle Seite noch gut Gebühren erhaschen können, damit meine ich die Anwälte.

Also mach dir keinen großen Kopf über die Sache, denn du kannst auch damit rechnen, dass du einerseits eine Abfindung bekommen wirst und zum anderen auch noch freigestellt wirst für die Zeit der Kündigungsfrist, und daher deine Firma wahrscheinlich gar nicht mehr wiedersehen wirst.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass die Kündigung unwirksam ist. Also keine Abfindung und keine Freistellung. Das stelle ich mir allerdings wirklich dramatisch vor. Und das würde ich auch niemals erleben müssen. Zumal man dann sicherlich versuchen will dich irgendwann einmal auf andere Art zu kündigen. Nämlich nicht betriebsbedingt sondern weil du deine Arbeit nicht richtig verrichtest. Und dann steht dir rein gar nichts zu.

» Freidenker28 » Beiträge: 749 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Mein Mann stand vor dem gleichen Problem vor ein paar Jahren. Er hat die Kündigung bekommen aus einem Grund, der einfach nicht nachvollziehbar war. Er hat eine Kündigungsschutzklage gemacht und der Arbeitgeber hat dann auch eingesehen, nachdem die Richterin gemeint hat, dass diese Kündigung haltlos ist, dass er so einfach nicht kündigen kann. Er hat dann wieder in dem Betrieb gearbeitet als wenn nichts gewesen wäre. Obwohl es ein kleinerer Betrieb war mit ca 20 Mitarbeitern ist es problemlos gewesen.

Da der Betrieb aber dann doch kurz vor dem Bankrott stand, wurden dann einige Mitarbeiter gekündigt, die das so einfach hingenommen haben. Sie meinten da nichts ausrichten zu können und sind einfach gegangen. Mein Mann wurde auch wieder gekündigt aus betrieblichen Gründen. Er machte eine Kündigungsschutzklage und bekam dann eine ordentliche Abfindung. Denn genauer betrachtet war auch diese Kündigung nicht richtig verlaufen, aber es ging dann doch nicht mehr und alle waren dann mit der Abfindung einverstanden.

Zum Glück hat er relativ schnell eine neue Arbeit gefunden, was mit Mitte 50 auch nicht immer so einfach ist. Aber eine Kündigungsschutzklage kann durchaus so verlaufen, dass man nachdem man diese gewonnen hat auch wieder in dem Betrieb arbeitet. Ob es dann gut ist oder nicht muss man selber herausfinden und gegebenenfalls einfach nach was Neuem suchen, während man noch in dem Betrieb beschäftigt ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie ist da denn eigentlich mit der Kündigungsschutzklage? Da geht man zum Arbeitsgericht und wie viel muss man da selbst an Gerichts- oder Anwaltsgebühren zahlen? Ich hätte im Falle eines Falles lieber eine Abfindung und wöllte nicht mehr in einem Unternehmen arbeiten, das mich gekündigt hat.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zitronengras hat geschrieben:Wie ist da denn eigentlich mit der Kündigungsschutzklage? Da geht man zum Arbeitsgericht und wie viel muss man da selbst an Gerichts- oder Anwaltsgebühren zahlen? Ich hätte im Falle eines Falles lieber eine Abfindung und wöllte nicht mehr in einem Unternehmen arbeiten, das mich gekündigt hat.

So viel wie ich weiß braucht man einen Anwalt oder eine Vertretung durch die Gewerkschaft. Gewerkschaft hast du durch die Mitgliedschaft bezahlt und Anwalt und Gericht musst du selber zahlen, wenn du keine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht hast.

Du kannst dir nicht aussuchen, ob du lieber eine Abfindung haben willst oder wieder weiter in dem Betrieb arbeitest. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er dir eine Abfindung zahlen will. Wenn nicht und du gewinnst, musst du wieder dort arbeiten oder ohne Abfindung gehen. Das wird aber beim Arbeitsamt schwierig, weil die dann sagen, dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine Sperre beim Arbeitsamt. So wurde das meinem Mann gesagt.

Wenn der Arbeitgeber dich nicht mehr im Betrieb haben will, dann wird er sich auf eine Abfindung einlassen und dich auch frei stellen. So war es bei meinem Mann bei der zweiten Kündigung. Er hat weiterhin Geld bekommen und durfte 3 Monate zu hause bleiben. In der Zeit durfte er aber auch keine andere Arbeit annehmen, die bezahlt wird. Ansonsten hätte der Arbeitgeber der gekündigt hat nicht mehr weiter zahlen brauchen.

Arbeitsrecht ist gar nicht so einfach. Aber auf eine Abfindung kann keiner bestehen oder sich es aussuchen, weil Abfindungen nur im Ermessen des Arbeitgebers liegt und nicht gesetzlich geregelt sind.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Freidenker28 hat geschrieben:Ich forschte damals auch nach, und fand heraus, dass dies wohl immer so abläuft. Warum das so ist, entzieht sich zwar meinem Verständnis, aber ich vermute dass durch den damit verbundenen Schriftverkehr alle Seite noch gut Gebühren erhaschen können, damit meine ich die Anwälte.

Mit den Gebühren hat die Zahlung der Abfindung rein gar nichts zu tun, denn ein Arbeitnehmer ist auch berechtigt die Kündigungsschutzklage bei Gericht selber einzureichen ohne einen Anwalt der ihn vertritt. Auch im ersten Termin, dem sogenannten Gütetermin darf man sich selber ohne Anwalt vertreten.

Der Gütetermin ist immer der erste Schritt nach Einreichung der Kündigungsschutzklage und soll nach Möglichkeit innerhalb von wenigen Wochen stattfinden und deshalb ist in der Regel auch nur vom Vorsitzenden der Kammer ohne die zusätzlichen ehrenamtlichen Richter anwesend. Damit werden in den Termin deutlich weniger Ressourcen gebündelt, was unter anderem auch Kosten spart, sowie die Möglichkeit gibt den ersten Termin frühzeitig anzusetzen.

In der Regel wird im Gütetermin ein Abfindungsvergleich geschlossen und das hat unter anderem folgende Gründe, man möchte den Prozess sehr kurz halten ohne den zusätzlichen Kammertermin, der im schlimmsten Fall auch Monate nach der Kündigung erst stattfindet und das ist für keine Seite, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wünschenswert, weil es einfach zermürbt. Der zusätzliche Kammertermin verursacht zusätzliche Kosten.

Und der Hauptgrund ist meist, das das Arbeitsverhältnis in den meisten Fällen so oder so zerrüttet ist und es für viele Arbeitnehmer einfach nicht mehr zuzumuten ist, in den Betrieb zurück zukehren und dort dann so zu tun, als wäre nichts gewesen. Motivation und auch Loyalität leiden bei einer Kündigung und Kündigungsschutzklage massiv und häufig sind auch die Kollegen mehr als irritiert, wenn jemand wiederkommt und auch dort kommt es oft genug vor, das diese dann rummotzen, das sie ja während der gesamten Zeit die Arbeit mitmachen mussten etc.

Auch ist allen bekannt, das nach einer erfolglosen Kündigung die Zeit bis zu einer erneuten Kündigung meist sehr kurz ist, weil der Arbeitgeber versucht wieder neue Gründe zu finden und auch von der Seite oder auch Vorgesetztenseite ist das Verhältnis in den meisten Fällen vergiftet. Natürlich gibt es Fälle wo ein Wiedereinstieg funktioniert oder auch geklappt hat, aber das sind die absoluten Ausnahmen und deshalb versucht man sich eben im Gütetermin zu einigen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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