Wo steht eine Bebauungspflicht aufgeschrieben?
Nehmen wir mal an, eine Familie kauft sich ein Grundstück, um sich ein Wohnhaus darauf zu bauen. Aus irgendwelchen Gründen zieht sich der Hausbau länger als gedacht in die Länge und der Baubeginn verschiebt sich um mehrere Jahre und das Grundstück steht so lange leer. Eigentlich kein Problem, dachte ich bislang.
Jetzt habe ich gehört, dass es wohl so etwas wie eine Bebauungspflicht gibt, dass man je nach Region auch ein Haus innerhalb einer bestimmten Frist auf das Grundstück setzen muss. Weiß da einer von denen, die schon mal ein Haus gebaut haben unter euch näheres? Haben alle Grundstücke so eine Bebauungspflicht, was ich mir kaum vorstellen kann?
In welchen Dokumenten steht so eine Bebauungspflicht drin? Auf welchem Amt muss man sich darüber erkundigen oder steht so etwas im Grundbuch? Kann es sein, dass man einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschließt und der Notar einen nicht über so einen Haken informiert hat und man erst nach dem Kauf dumm aus der Wäsche guckt?
Gerade im Baurecht bin ich zwar jetzt auch nicht der Experte, aber ich würde mal sagen, die meisten Antworten auf deine Fragen findest du im Baugesetzbuch. Denn dort sollte ja wohl alles was mit Baubindung, Baugebot oder Bauverpflichtung zu tun hat geregelt sein. Auskünfte darüber muss einem aber auch das zuständige Bauamt geben können.
Das ist schon ein wichtiges Thema, weil wenn eine tatsächliche Bebauungspflicht besteht und man trödelt jahrelang vor sich hin, dann kann es auch ungemütlich werden. Weil dann kann auch ein Enteignungsverfahren angeregt und das Grundstück einer baulichen Nutzung zugeführt werden.
Eine Bebauungspflicht steht meist im Kaufvertrag für ein Grundstück. Dort wird sie in den meisten Fällen verankert, wenn man Baugrundstücke einer Kommune kauft. Die Gründe können dafür vielfältig sein. Aber meist zielt es darauf ab, dass nicht über Jahre Baulücken vorhanden sind. Da steht dann auch im Vertrag wie lange der Käufer Zeit hat, um seinen Bau zu realisieren. Kommt man diesen Fristen nicht nach, so kann es unter Umständen auch bedeuten, dass das Grundstück an die Kommune zurück fällt.
Außerdem können sich auch Bebauungspläne in der Zeit ändern. Hat man also eine fertige Planung in der Schublade, aber es wird über Jahre nicht gebaut, kann das eine Änderungsplanungen nach sich ziehen. Einfach weil Bedingungen verändert wurden und das kostet dann natürlich wieder Geld, wenn erneut ein Architekt beauftragt werden muss.
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