Geltungsbereich von Härtefallregelungen bei Zahnersatz

vom 23.10.2016, 12:06 Uhr

Wenn man Zahnersatz benötigt und diesen aber nicht bezahlen kann, dann gibt es ja wohl auch so genannte Härtefallregelungen. Aber was bedeuten denn diese Härtefallregelungen im Klartext? Werden denn da sämtliche Kosten für Zahnersatz übernommen oder auch nur Zuschüsse bis zu einer gewissen Höhe? Sind Härtefallregelungen für Zahnersatz nur für Hartz4 Empfänger denkbar oder auf welche Personengruppen könnte man diese denn noch ausdehnen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Härtefallregelungen betreffen nicht nur Hartz4-Empfänger, sondern auch Geringverdiener. Wer alleinstehend ist und ein Bruttoeinkommen von monatlich weniger als 1.106 Euro hat, ist für die Krankenkasse ein Geringverdiener und gilt als Zahnersatz-Härtefall. Hierzu gehören auch Azubis und Studenten, deren Einkommen nicht mir anderen Personen zusammen veranlagt wird. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse, allerdings nur den Standard-Zahnersatz. Wer also kein Geld hat für Zahnersatz, dem kann geholfen werden.

Voraussetzung ist auch, dass zuvor ein Heil- und Kostenplan erstellt wird. Dieser muss der Krankenkasse mit den Einkommensnachweisen vorgelegt werden, bevor der Zahnarzt tätig wird. Bei genauer Begründung mit Nachweis, kann die Krankenkasse auch anderen Zahnersatz bewilligen außer dem Standard-Zahnersatz. Es muss also niemand mit Zahnschmerzen herumlaufen, nur weil er kein Geld hat.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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