Bewerbung schon während gesamter befristeter Anstellung

vom 08.08.2012, 10:55 Uhr

Ich kenne es bisher so, dass man sich 3 Monate vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden musste. Das war nötig, wenn das Arbeitsverhältnis doch nicht entfristet werden würde und man dann arbeitslos werden würde. Als ich in dieser Situation war, wurde mir gesagt, dass ich ruhig nach Arbeit suchen solle, aber ein Zwang war das nicht. Vielleicht lag das auch daran, dass im Vorfeld von meinem Arbeitgeber angedeutet wurde, dass mein Vertrag sehr wahrscheinlich unbefristet fortgeführt werden würde. Trotzdem konnte ich die Kosten für die Bewerbung von der Agentur für Arbeit erstatten lassen.

Bei einer ehemaligen Kollegin war es dann schon anders. Diese musste sich nicht nur arbeitssuchend melden, sie sollte auch in den verbleibenden drei Monaten nachweisen, dass sie sich monatlich auf mindestens 6 Stellen beworben hat. Auch bei ihr war es so, dass der Arbeitsvertrag entfristet wurde und ihr das mündlich auch schon einmal gesagt worden war. Trotzdem bestand man auf dem Nachweis. Da die Kollegin ohnehin auf der Suche nach einem besser bezahlten Job war, war das kein so großes Problem.

Nun erzählte mir in der vorigen Woche ein guter Bekannter, dass man sich schon während der gesamten befristeten Anstellung bewerben müsse, auch wenn die Option auf Entfristung besteht. Das wäre ja noch nicht das große Problem, aber es gibt da bestimmte Vorgaben, wie viele Bewerbungen nachzuweisen sind. Stimmt denn das wirklich? Oder hängt das vielleicht von dem konkreten Arbeitnehmer und dem Arbeitsvertrag ab? Wieviel Sinn macht so eine Regelung oder würde sie machen? Ich denke daran, dass dann zum Teil nur Standardbewerbungen aus dem Zwang heraus versandt werden, die auch den Arbeitgebern unnütze Arbeit verursachen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Es ist korrekt, dass man sich 3 Monate vor dem Ende der Anstellung in einem befristeten Arbeitsverhältnis Arbeitsuchend melden muss, wenn man hinterher auch Arbeitslosengeld ohne Sperrungen beziehen möchte. Verpasst man das ganze, dann tritt eine Sperre in Kraft für das verspätete Melden. Darüber wird man als Arbeitnehmer auch informiert von seinem Arbeitgeber und es steht in vielen Arbeitsverträgen mit einer Befristung auch schon so drinnen.

Verpflichtet ist man nicht in dieser Zeit sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und eine Anzahl die festgelegt worden ist von der Arbeitsagentur sich zu bewerben. Sobald aber das Arbeitslosengeld bezogen wird, besteht auch die Pflicht sich um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern und dann kann auch gesagt werden, dass jeden Monat mindestens 6 Bewerbungen abgegeben werden die auch nachgewiesen werden müssen. Das kommt dann ganz auf den Sachbearbeiter darauf an, da diese in dieser Hinsicht auch nur grobe Vorgaben haben und viel selbst entscheiden können.

Es macht aber durchaus schon Sinn, dass man sich frühzeitig auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz macht, auch wenn die Option auf eine Entfristung besteht und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Dann meldet man sich einfach wieder ab und es ist einem selbst kein Nachteil entstanden.

Möchte man sich Kosten für die Bewerbungen von der Arbeitsagentur erstatten lassen, dann muss man sich ohnehin bei ihnen melden. Wirklich bestehen tut darauf der Anspruch erst bei der Arbeitslosigkeit, vorher ist das eine Kann Regelung die getroffen werden kann wenn man vorher den entsprechenden Antrag stellt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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