Vermieter überlassen Reparaturarbeiten den Mietern - normal?

vom 02.11.2016, 16:19 Uhr

Wir haben schon lange Probleme mit unserem Wasserhahn, der sich kaum noch auf- und zudrehen lässt. Die Küche war von Anfang an nicht neu, sondern jahrelang (wenn nicht Jahrzehnte) von den Vormietern benutzt worden. Nun haben wir mehrmals gesagt, um den Wasserhahn müsste man sich dringend kümmern und unsere Vermieterin wirkte sehr genervt, was an sich schon sehr frech ist, weil wir fast nie mit Problemen ankommen.

Nun hat die Vermieterin eine Aktion gebracht, die gleichzeitig zum lachen und zum weinen ist: sie hat einen benutzten (!) Wasserhahn vorbeigebracht (es sind noch Kalkspuren auf der Oberfläche zu sehen) und meinte, wir könnten ja selber mal versuchen, ihn auszuwechseln. Wenn wir es nicht hinbekommen, kommt sie vorbei und versucht es selbst. Ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll. Dass sie zu geizig ist, einen neuen Wasserhahn zu holen oder zu faul, um ihn selber anzubringen.

Ist sowas überhaupt okay? Ich meine, wir sind alles Studenten und haben nicht die höchsten Ansprüche, aber die Miete berappeln wir ja wie jeder andere auch und wollen auch Leistung dafür.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei uns im Mietvertrag ist zum Beispiel eine Klausel, dass wir als Mieter Handwerkerarbeiten unter ich glaube 75 Euro selbst zu zahlen haben. Das sind so klassische Dinge wie das Wechseln von Wasserhähnen und so weiter. Von daher ist es nicht überraschend.

Dass die Vermieterin es nicht selbst macht, wundert mich nicht, da sie vermutlich kein Klempner ist. Wenn sie da etwas falsch macht und der Hahn vor sich hin tröpfelt, dann muss sie für den Schaden gerade stehen, was sie offensichtlich nicht will.

Wenn ihr den Hahn selbst anschließt, haftet ihr dann, wenn der neue nicht dicht anschließt und nach ein paar Tagen unbemerkt ein Wasserschaden entsteht. Von daher bleibt euch jetzt die Wahl, ob ihr es riskieren wollt. Das hängt auch davon ab, ob irgend jemand in eurer WG oder eurem Studentenwohnheim eine Haftpflichtversicherung hat. Der sollte das wohl am besten übernehmen.

Eventuell gibt es für diese Mietwohnung auch einen Hausmeister. Den würde ich kontaktieren und fragen, ob der mal nicht bei Gelegenheit den Hahn wechseln kann. Bei Studentenwohnungen ist das nämlich oft der Fall, dass das klappt. Wenn ihr aber ganz einfach irgendwo privat wohnt, ist das unwahrscheinlich.

Letztlich ist auch die Frage, ob man einen gebrauchten Hahn installieren will. Wenn ihr alle zusammen legt, gibt es im Baumarkt schon recht günstige Armaturen, die einwandfrei sind und wo netterweise auch eine Bedienungsanleitung beigelegt ist, wie das gute Stück installiert werden muss, dass alles klappt. So habe ich das bislang immer gemacht. Wenn man die Wohnung dann irgendwann verlässt, kann man den eigenen Hahn ja sogar mitnehmen und den gebrauchten, den sie euch überlassen hat, in der Küche liegen lassen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Bevor ihr jetzt anfangt den defekten Wasserhahn gegen den gebrauchten Wasserhahn zu tauschen, solltet ihr erstmal in eurem Mietvertrag schauen, was dort geschrieben ist in Bezug auf Kleinstreparaturregelungen.

Steht da ein Betrag von 75 oder 100 Euro, dann bleibt der Tausch vom Wasserhahn in euren Händen, wenn aber zum Beispiel gar nichts genannt ist, dann ist es im Endeffekt nicht eure Aufgabe den Wasserhahn zu tauschen. Klar, wenn ihr euch das zutraut, dann könnt ihr das natürlich selber machen.

Bei einer geringeren Summe von 50 € könnte man noch überlegen, ob man nicht nochmal auf die Vermieterin zugeht, auf der anderen Seite, stellt sich halt auch immer die Frage, wie sehr man dem Vermieter wegen ein paar Euro auf den Keks gehen will und ein vielleicht noch gutes Verhältnis zerstört.

Ansonsten hat Trüffelsucher schon recht, wenn ihr den Wasserhahn anschließt und da geht etwas schief, dann haftet ihr für den eventuell entstandenen Schaden. Also entweder habt ihr jemanden in der WG der das kann oder ihr kennt jemanden, optimalerweise mit Haftpflichtversicherung, der das kann.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Klauseln im Mietvertrag anzuschauen ist zwar richtig. Aber wem gehört denn die Küche? Das ist die Frage, die als erstes geklärt werden muss. Denn bei uns sind wir für den Wasserhahn in der Küche selbst verantwortlich, da uns die Küche gehört. Gehört die Küche allerdings dem Vermieter, dann ist dieser zuständig. Erst danach sind die Klauseln im Mietvertrag interessant, wie das mit der Selbstbeteiligung aussieht.

Ansonsten muss ich auch ehrlich sagen, dass so ein Wasserhahn nicht die Welt kostet und ich da schon lange gehandelt hätte. Vor allem, wenn man die Sache schon schriftlich angemahnt hat. Denn nur das kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Allerdings würde ich da kaum die Vermieterin als Nichtfachmann dran lassen, wenn ich es selbst auch nicht auswechseln kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Auch wenn die Küche dem Vermieter gehört, dann ist er noch lange nicht dafür verantwortlich solange die Grenzen noch greifen mit den 50, 100 oder 150 Euro. Denn mit der Vermietung hat er die Küche ebenfalls den Mietern überlassen und damit in seine Obhut gegeben, die das ganze ebenfalls Instand zu halten haben. Habt ihr die Küche den Vormietern abgekauft, dann ist es ohnehin euer eigenes Bier und ihr könnt schon dankbar sein, dass die Vermieterin einen neuen Wasserhahn gekauft und vorbei gebracht hat. Denn das wäre dann nicht ihre Aufgabe.

Daher schaut in euren Mietvertrag hinein was dort steht. Unüblich sind diese Klauseln nicht, aber die Werte sind dabei sehr unterschiedlich. Einer gibt 50 Euro an, einer 100 und 150 Euro habe ich ebenfalls schon gesehen. Ein Wasserhahn kostet weniger als diese Summen, denn es wird nicht mit dem Luxuswasserhahn für 1500 Euro gerechnet den der Vermieter nun berappen soll weil ihr ihn gerne hättet. Austausch bezieht sich auf das gleichwertige.

Ich vermiete ebenfalls und wenn mich meine Mieter mit kleinen Dingen anschreiben, dann springe ich auch nicht direkt los und packe die Rohrzange aus. Da geht es klar um den Mietvertrag, alles was darunter ist, haben sie selbst in die Hand zu nehmen und was darüber ist, leite ich entsprechend in die Wege. Aber erwarten das ich binnen 5 Minuten auf der Matte stehe sicherlich nicht, es wird dann ein Termin gefunden zum anschauen und wenn es dringend ist, dann beauftrage ich auch ungesehen jemanden oder bitte die Mieter darum das zu übernehmen. Probleme gab es damit keine, übersteigt es am Ende die vereinbarten Klauseln oder fällt in meinen Bereich, dann kriege ich die Rechnung und zahle es.

So habe ich auch schon einer Mieterin gesagt, dass ich mir das ansehen werde, bei der die Fließen von der Wand gefallen sind nachdem es in den oberen Wohnungen einen richtig lauten Knall gab und die Wand verzogen war. Das ist nichts was direkt gemacht werden muss, da muss erst einmal geschaut und geklärt werden warum das so ist, ob das neu fließen einfach reicht und ob dafür dann nicht der andere Wohnungsbesitzer oder die Versicherung aufkommen muss. Dennoch hat sich das Problem binnen 4 Wochen erledigen lassen mitsamt Reparatur und Kostenübernahmeklärung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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