Ab wie viel Mitarbeitern Datenschutzbeauftragten?
In deutschen Betrieben wird ja immer mehr mit Internet und ähnlichem gearbeitet. Oftmals wird da auch mit heikleren Daten gearbeitet. Mittlerweile hat jedes große Unternehmen eine eigene Abteilung mit einem oder mehreren Datenschutzbeauftragten. Wie sieht das aber in Kleinbetrieben aus? Ab wie viel Mitarbeitern muss man einen Datenschutzbeauftragten haben? Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder Gesetze?
So weit ich das weiß, gibt es dazu wohl keine gesetzlichen Regelungen, ab wie vielen Mitarbeitern ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten einsetzen muss. Viel interessanter ist doch, welche Arten von Daten ein Unternehmen verarbeitet, denn dann könnte die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend werden. Genauere Regelungen dazu findet man im Bundesdatenschutzgesetz unter § 4f, wo die Erfordernis einer Bestellung von Beauftragten für den Datenschutz geregelt ist.
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