Alkoholabbau: Wann wieder Autofahren?
Es gibt einige Nahrungsmittel (z. B. Früchte) bei denen eine Alkoholgärung im Körper auf bis zu 0,15 Promille möglich ist. Auch bestimmte Medikamente enthalten Alkohol.
Kann man diesen Alkohol von dem getrunkenen anhand einer Blutuntersuchung unterscheiden? Wie soll man einen Nachweis bringen, woher der Alkohol nun wirklich stammt?
Wie gesagt, fakt wird sein ob Alkohol in der Atemluft oder im Blut vorhanden ist, woher der stammt ist eigentlich egal. Habe auch nochmal gegoogelt aber kein Urteil in dieser Sache gefunden. Da ist der Gesetzestext wohl etwas unglücklich formuliert.
Tobinger hat geschrieben:Kann man diesen Alkohol von dem getrunkenen anhand einer Blutuntersuchung unterscheiden? Wie soll man einen Nachweis bringen, woher der Alkohol nun wirklich stammt?
[...]
Da ist der Gesetzestext wohl etwas unglücklich formuliert.
Nein kann man nicht. Und wie man einen Nachweis erbringen kann ist einfach: Anhand von Zeugenaussagen, BIldern usw.
Das Gesetz ist völlig ausreichend und gut formuliert - für Rechtslaien vielleicht nicht, aber dann müssten die meisten Gesetze mehrere Bücher umfassen damit alle Fragen geklärt werden würden (was sich wieder keiner durchlesen würde).
Sorry aber das mit den Bildern ist wohl ein Witz oder? Legst du vor Gericht eine Mappe mit 38 Fotos vor, was du wann an diesem Tag bzw. vor Fahrtantritt gegessen hast?
Das mit der Zeugenaussage wird bei einigen Richter vielleicht ziehen, wenn dich der Zeuge die letzten Stunden vor Fahrtantritt beobachtet hat, sodass der Restalkohol auch ausgeschlossen werden kann. Jetzt gerade den jungen Autofahrern solche Dinge aufzutischen finde ich schon hart. Die meisten werden wohl selbst wissen, wann sie das letzte Bierchen oder was auch immer getrunken haben.
Ich denke, dass der Paragraph schnellstmöglich verschwinden müsste, wenn aufgrund der Angaben, etwas nichtalkoholisches gegessen zu haben und daraus eine entsprechende Alkoholkonzentration über 0,2 Promille, ein Freispruch resultiert. Dieser Gährungsprozess kann ja schließlich von niemand beeinflusst oder beurteilt werden.
Das mit den Bildern ist kein Witz - Bilder gelten wie Zeugenaussagen als Beweismittel. Und hier geht`s nicht darum eine Fotomappe vorzulegen, sondern beispielsweise darum, dass man per Bildbeweis nachweisen kann, keinen Alkohol konsumiert zu haben. Schlecht, wenn man grad einen Wodka O süffelt und sich dabei ablichten lässt oder mit einer Flasche Schnaps - das festigt nicht die Glaubwürdigkeit. Außerdem können anhand von Bildern weitere Zeugen bestellt werden (die man nicht persönlich kennt).
Tobinger hat geschrieben:Dieser Gährungsprozess kann ja schließlich von niemand beeinflusst oder beurteilt werden.
Doch, kann er wenn man nachweisen kann, entsprechende Speisen zu sich genommen zu haben!
Tobinger hat geschrieben:Ich denke, dass der Paragraph schnellstmöglich verschwinden müsste, wenn aufgrund der Angaben, etwas nichtalkoholisches gegessen zu haben und daraus eine entsprechende Alkoholkonzentration über 0,2 Promille, ein Freispruch resultiert.
Mal den Gesetzestext aufmerksam lesen und richtig interpretieren! Eben aufgrund des Umstands, dass auch andere Dinge eine Alkoholkonzentration im Blut bedingen können heißt es nicht 0,0 Promillegrenze wie oft fälschlich verwendet sondern absolutes Alkoholverbot! Was Du forderst wurde also von Anfang an bedacht und wäre somit überflüssig weil bereits enthalten.
Ich habe, soweit ich mich erinnern kann, nie von der 0,0 Promillegrenze gesprochen sondern insbesondere in meinem letzten Beitrag von 0,2 Promille. Aber wie willst du mit Bilder nachweisen, dass du nix getrunken hast? Du machst doch nicht vor jeder Fahrt Bilder, was du die letzte Zeit getrieben hast. Abgesehen davon sind Bilder Momentaufnahmen.
Und das mit dem Gährungsprozess habe ich auch noch nicht ganz verstanden. Wieso soll da bei einem Promillewert (ich nehme jetzt einfach mal 0,2 Promille in Anlehnung an das Gesetz an) Ende sein? Wenn ich den ganzen Tag entsprechende Nahrungsmittel zu mir nehme müsste ich mir doch theoretisch auch nen rechten Rausch anfressen können, da der Alkohol ja schneller aufgebaut wird als wieder abgebaut. Sonst wäre er ja nicht nachweisbar (sorry, ist nur Theorie)
Zeugenaussagen sind in der Regel auch nur Momentaufnahmen, denn niemand latscht den ganzen Abend dem Fahrer hinterher und weicht ihm nicht von der Seite. Mehr als 0,2 Promille bzw. 0,15 Promille kann der Körper durch "Eigengärung" nicht erzeugen. Liegt daran, dass unsere feuchtwarme Innenumgebung einfach kein so guter Gärraum ist wie ein Brauereikessel.
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