Wie lange bis Einzugsdatum warten müssen?

vom 13.10.2016, 20:36 Uhr

Ich kenne das eigentlich so, dass ich nie länger als die 3 Monate Kündigungsfrist auf eine Wohnung warten musste. Meistens war es sogar etwas kürzer, sodass sich ein Monat eben bei zwei Wohnungen überschnitten hat. Deutlich längere Wartezeiten, bis man einziehen kann, kenne ich überhaupt nicht, wobei ich aber vielleicht auch in der "falschen" Gegend dafür wohne.

Eine Freundin schrieb mir gerade eben bei Facebook, dass sie gerade eine Zusage für eine Wohnung bekommen hätten und diese dann ab April beziehen dürfte. Bis dahin ist es ja noch ziemlich lang finde ich, wobei sie am liebsten sofort umziehen wollen würde, da in dem aktuellen Haus in den Wänden und im Keller Ratten hausen und meine Freundin sich da nicht mehr besonders wohl fühlt. Wie lange musstet ihr schon bis zum Einzugsdatum einer Wohnung warten? Was wäre euer absolutes Maximum, was ihr an Wartezeit in Kauf nehmen würdet?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wir konnten in die beiden Wohnung direkt einziehen. Aber beim dritten Umzug mussten wir auch mehrere Monate warten, bis die Vorbesitzer ausgezogen sind. Da gab es auch noch etwas Ärger, weil diese den Auszug noch hinauszögern wollten. Ich glaube, dass wir da so ca. 4 Monate oder 5 warten mussten, bis wir dann renovieren um umziehen konnten.

Allerdings kenne ich es sonst auch eher, dass man spätestens nach 3 Monaten umziehen kann. Wie du schon sagst, ist es doch oft schon vor Ablauf der 3 Monate möglich den Umzug zu machen. Bis zum April finde ich es auch recht lange und eher ungewöhnlich. Da hätte ich dann auch mal beim Vermieter nachgefragt, wieso sich dies denn noch so lange hinzieht.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Wieso gehen alle immer davon aus, dass es nur 3 Monate dauert. Es kann zum einen sein, dass die Kündigungsfrist länger ist. Das passiert dann, wenn ein vorheriger Mieter sehr lange Zeit dort eingemietet gewesen ist. Denn dann kann die Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten betragen und folglich muss man auch solange warten, wenn diese vorzeitig wieder vermietet worden ist oder man sich um einen Nachmieter gekümmert hat.

Die erste Stufe findet nach 5 Jahren statt, denn dann beträgt die Kündigungsfrist bereits 6 Monate und nicht nur 3. Es sei denn, es wurde im Mietvertrag etwas anderes vereinbart. Ansonsten greifen die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen die mit der Mietdauer auch immer länger werden.

Bei einem Kauf kann man sogar noch länger warten, denn dann kann man die Mieter erst kündigen wenn das Grundbuch umgetragen ist. Bis das Grundbuch umgetragen ist, wartet man hier teilweise 1,5 Jahre. Ist der Mieter dann noch 20 Jahre dort wohnhaft, dann dauert es insgesamt 2,5 Jahre bis man selbst dort einziehen kann. Das ist hier ebenfalls inzwischen üblich geworden, wenn die Wohnungen verkauft werden und der neue Käufer selbst darin einziehen möchte.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



@Sorae: Zur Ergänzung sollte man noch sagen, dass diese längeren Kündigungsfristen nur für den Vermieter gelten. Ein Mieter hat immer die drei Monate, wenn er das Mietverhältnis kündigt. Aber es kommt bei den Wartezeiten bis man selbst einziehen kann, ja nicht nur auf die Kündigungsfristen an. Denn je nach Zustand der Wohnung muss der Vermieter ja auch Handwerker agieren lassen, damit die neuen Mieter eine ordentliche Wohnung bekommen.

Dazu kann auch ein Mieter schon ein halbes Jahr vorher kündigen und dann ist eben der Zeitraum auch länger bis die Wohnung wieder vermietet werden kann. Manche Vermieter bieten dann ihre Wohnung eben auch rechtzeitig an, wenn sie in einer Region ist, wo viel freier Wohnraum zur Verfügung steht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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