Zum Ummelden statt Mietvertrag nur Bescheinigung brauchen?
In den Städten, in denen ich früher gewohnt habe, hat es, soweit ich mich noch erinnern kann, gereicht, einfach den Mietvertrag mitzunehmen, wenn man sich im Bürgerbüro ummelden wollte. Als ich nun vor einigen Monaten in meine jetzige Stadt gezogen bin, gab mir mein WG-Mitbewohner, auf den der Vertrag lief, auch gleich eine Bescheinigung mit seiner Unterschrift mit. Da stand nur drauf, dass ich da eben eingezogen bin und eben seine Adresse und Unterschrift.
Tatsächlich habe ich beim Ummelden dann nur die Bescheinigung gebraucht, den Mietvertrag hingegen gar nicht. Genauso war es jetzt nun auch. Mein alter Mitbewohner hatte mir sogar eine Auszugsbescheinigung mitgegeben, diese habe ich aber nicht vorzeigen müssen. Ist das überall in Deutschland so üblich, dass man zum Ummelden so eine Bescheinigung des Vermieters, beziehungsweise der Person, auf die der Vertrag läuft, braucht?
Im November 2015 ist ja das neue Meldegesetz in Kraft getreten. Seitdem ist die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung Pflicht bei einer An- oder Ummeldung; hiermit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Diese Bestätigung kann der Vermieter auch elektronisch übermitteln.
Ob der Mietvertrag alternativ ausreicht, wird in dem Gesetz nicht erwähnt. Mein letzter Umzug war 2012, ich habe da keine persönliche Erfahrung. Aber scheinbar ist den Gemeinden diese Bestätigung wichtiger, als ein Mietvertrag.
Seit der Gesetzesänderung letztes Jahr ist das doch überall Standard, dass man den Mietvertrag für solche Zwecke nicht mehr braucht, sondern nur diese Meldebescheinigung. Ist doch logisch, dass die Behörden sich an dieses Gesetz halten müssen und da keine Ausnahmen zulassen dürfen, wenn die keine Probleme bekommen wollen.
Mit dem Mietvertrag alleine kann man sich gar nicht mehr ummelden, die Ämter verlangen die Meldebescheinigung. Hat man diese noch nicht, dann muss der Vermieter diese Ausstelle, dazu ist er Verpflichtet. Für den Vermieter gilt dabei auch die Frist, dass diese Meldebescheinigung spätestens eine Woche nach Mietbeginn an den Mieter auszuhändigen ist. Zeitgleich kann er das ganze auch elektronisch bereits übermitteln, aber das ersetzt nicht die Papierform für den Mieter.
Darauf sind alle Personen genannt die einziehen werden oder frisch eingezogen sind. Im Mietvertrag alleine kann man nicht entnehmen welche Personen am Ende dort alles wohnen, da dieser durchaus auch nur auf eine Person laufen kann und hinterher doch 5 Personen dort wohnen von denen vielleicht gerade einmal 3 angemeldet sind. Möchte man weitere Personen Aufnehmen, dann wird eine neue Meldebescheinigung fällig die man vom Vermieter beantragen kann.
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