Befristeter Dienstvertrag - Kündigungsregelung
X ist auf 5 Monate befristet für € 400,- eingestellt. Theoretisch stehen ihm dann doch 12,5 Tage Urlaub (bei einem Jahresurlaub von normalerweise 30 Tagen) zu, oder? Die darf er aber nicht nehmen, weil es bei seiner Firma üblich ist, erst nach einem halben Jahr Urlaub zu nehmen. Vorausgesetzt, ihm steht Urlaub zu: Wird der Urlaub dann bei Vertragsende ausgezahlt? Gibt es gesetzliche Regelungen zu diesem Thema?
Wer sagt dir denn, dass jedem ein Jahresurlaub von 30 Tagen zusteht? Wenn diesem befristeten Dienstvertrag ein Tarifvertrag zugrunde liegt, dann würde ich diesen zu allererstes mal bemühen. Aber ich würde schon auch meinen, dass dem X laut Bundesurlaubsgesetz, zumindest ein anteiliger Urlaub zusteht und wenn dieser aus dienstlichen Gründen oder wegen irgendwelchen Wartezeiten nicht in Anspruch genommen werden kann, dann ist er sicherlich auszubezahlen.
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