ALG 2- Wohneigentum und lebenslanges Wohnrecht

vom 30.09.2012, 02:01 Uhr

Herr A. ist leider schon länger arbeitslos und musste nun einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen. Der wurde nicht bewilligt. Herr A. hat ein Haus geerbt. Allerdings lebt da Frau B. drin, die schwerbehindert ist und ein Pflegefall ist und ein lebenslanges Wohnrecht hat, welches auch notariell festgelegt ist. Einkommen oder Miete bezieht Herr A. aus dem Haus nicht.

Herr A. hat keinerlei Einkommen. Ausgaben für das eigene Haus hat er nur in kleinem Rahmen. Zurzeit muss er an sich darauf warten, dass die jetzige Bewohnerin stirbt, da er das Haus mit einer unkündbaren Bewohnerin, die auch keine Miete zahlt, nicht verkaufbar wäre. Selbst wenn, wäre die Renovierung mit viel Aufwand verbunden.

Stehen Herrn A. nun trotzdem irgendwelche staatlichen Leistungen zu? Wie kann er diese beantragen? Wie kann sich Herr A. in der momentanen Situation am besten verhalten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Interessante Konstellation und wie diese jetzt juristisch zu bewerten ist, das weiß ich auch nicht genau, aber ich würde ganz einfach mal das Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dass Herr A nur kleinere Ausgaben mit diesem Haus haben soll, das kann ich mir ja fast gar nicht vorstellen. Da kommt ja bestimmt einiges an Kosten im Jahr zusammen und besser wird ja das Haus im Laufe der Jahre auch nicht. Aber wie gesagt, ich würde Arbeitslosengeld beantragen und dann mal die Reaktionen abwarten.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Herr A wird das Haus verkaufen müssen. Denn für ihn bedeutet es im Moment nur Kosten. Anders wäre es, wenn er es selbst bewohnen könnte und damit quasi nur Wohnnebenkosten anfallen, die man auch bei einer Mietwohnung hätte. Das käme ja für die Agentur für Arbeit wesentlich günstiger.

Aber heißt das verkaufen und bis auf einen Freibetrag, der ja vom Alter des Herr A abhängig ist, muss er das Geld erst mal aufbrauchen. Danach kann er erst wieder einen Antrag auf ALG2 stellen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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