Was ist bei Baumaßnahmen im Pachtverhältnis zu beachten?
Bei landwirtschaftlichen Betrieben hat der Pächter oft das Recht, selber Baumaßnahmen durchzuführen. Doch wer kann oder darf den Bauantrag stellen? Muss der Verpächter unbedingt zustimmen? Wer haftet bei Bauten, die ohne Genehmigung errichtet wurden? Müssen Bauanträge bei verschiedenen Behörden eingereicht werden ohne reicht ein Antrag bei der Baubehörde?
Grundsätzlich ist der Pächter ja nicht Eigentümer und kann daher auch nicht lustig drauf los bauen wie er gerne möchte. Es bedarf der Zustimmung des Eigentümers und dieser muss dann auch den Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Welche Behörden da aber involviert sind ist ganz davon abhängig um was es sich handelt und in welcher Region gebaut wird.
Bei uns gibt es z.B. Baugrundstücke in der Umgebung wo man gar keine Genehmigung braucht sondern einfach nur angezeigt werden muss was man denn schönes bauen will. Allerdings sollte sowas auch alles im Pachtvertrag geregelt sein.
Je nach dem was im Pachtvertrag vereinbart worden ist. Denn es kann schon sein, dass ihm der Eigentümer einiges an Rechten in diesem Schriftstück bereits zugesichert hat und diese damit von seiner Seite aus die Zustimmung haben. Ist das nicht gegeben, dann kommt es immer noch auf die bauliche Veränderung drauf an. Bauliche Veränderungen im Inneren kann man machen, allerdings muss man diese auch bei Pachtende wieder zurückbauen und in den Urzustand zurück versetzen.
Möchte man etwas bauliches an das Gebäude anbauen wie z.B. eine weitere Scheune auf das Land stellen, dann braucht man die Zustimmung des Eigentümers welches schriftlich erfolgen sollte. Denn dazu muss auch ein Bauantrag bei der Behörde eingehen der genehmigt werden muss und diesen kann nur der Eigentümer stellen, nicht aber der Pächter. Je nach Region sind noch weitere Anträge notwendig, es kommt immer darauf an was alles berührt wird wie z.B. wenn man auf einem Naturschutzgebiet bauen möchte, braucht man auch die Zustimmung der Umweltbehörde und folglich muss auch dort ein Antrag eingehen. Dazu kann man sich aber informieren welche Anträge wo alles fällig werden.
Ich glaube nicht, dass man vom Verpächter immer die Genehmigung benötigt. Vielmehr ist es so, dass man das Pachtland in einem gewissen Zustand zurück zu geben hat. Zumindest ist das bei Kleingärten so geregelt, die man über einen Verein gepachtet hat. Kündigt man da das Pachtverhältnis ohne einen Nachfolger zu haben, dann muss man alles entfernen und ein unbebautes Grundstück übergeben.
So ähnlich wird das in vielen Pachtverträgen geregelt sein. Und Anträge stellt der, der bauen will. Also in jedem Fall der Pächter, der ja auch dafür verantwortlich ist, dass nach den eingereichten und genehmigten Plänen gebaut wird. Dem Verpächter ist das reichlich egal, denn er hat ja das Recht auf seiner Seite, dass er am Ende sein Pachtland so wieder bekommt, wie er es verpachtet hat.
Ob man bei baulichen Maßnahmen vorher etwas beantragen muss, hängt davon ab, was man bauen will. In vielen Bundesländern benötigt man erst ab einer bestimmten Grundfläche, die bebaut werden soll, eine Genehmigung.
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