Als Mieter erwarten, dass man wegen Haustier gefragt wird?

vom 27.11.2015, 10:45 Uhr

Nachbarn von mir haben seit einiger Zeit einen kleinen Hund. Ich habe das durch Zufall erfahren, da ich die Nachbarin am frühen Morgen mit dem Hund gesehen habe. Ansonsten ist mir rein gar nichts aufgefallen. Auch meine andere Nachbarin hat den Hund schon bemerkt.

Sie ist allerdings etwas sauer deswegen. Ihrer Meinung nach hätte man die anderen Bewohner im Haus ruhig mal fragen können. Selbst wenn die Vermieterin grundsätzlich Hunde erlaubt, wäre es nicht verkehrt gewesen die anderen Nachbarn zu fragen. Seit sie von dem Hund weiß, bildet sie sich auch dauernd ein ihn bellen zu hören, was ich für eine Einbildung halte.

Erwartet ihr auch das man euch um Erlaubnis fragt, wenn ein Nachbar sich einen Hund anschaffen möchte oder ein anderes Haustier, dass laut sein kann? Das ist doch wirklich nicht üblich oder etwa doch?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Deine Nachbarin hat meiner Meinung nach gar kein Anrecht darauf gefragt zu werden ob sich irgend einer der Nachbarn einen Hund oder ein anderes Haustier anschaffen darf. Das muss mit dem Vermieter abgeklärt werden und wenn der nichts dagegen hat und das generell erlaubt dann kann sich auch jeder in dem Haus Tiere anschaffen. Ich würde da auch nicht bei meinem Nachbarn nachfragen ob das in Ordnung ist. Das geht ihn schließlich nichts an. Andersherum würde ich auch nicht verlangen von ihm um Erlaubnis gebeten zu werden.

» elli.fant06 » Beiträge: 1009 » Talkpoints: 0,96 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Man kann sich aber auch anstellen, so wie deine Nachbarin. Wann muss man denn noch immer um Erlaubnis fragen? Darf man auch seinen Partner zu Besuch haben oder muss man vorher bei den Nachbarn fragen, weil die sich ja durch lauten Streit oder durch Sex gestört fühlen könnten?

Darf man Gäste mit Kindern zu Besuch haben oder muss man auch vorher alle fragen? Wie sieht es mit eigenem Nachwuchs aus? Muss man da auch die Nachbarn vorher um Erlaubnis bitten und einen Antrag stellen, weil der Lärm sie belästigen könnte?

Ich finde so ein Verhalten ziemlich kindisch und unreif und extrem egozentrisch. Irgendwann sollte deine Nachbarin kapieren, dass sich nicht alles nur um sie dreht und dass sie nicht der Mittelpunkt der Welt ist. Solange der Vermieter einverstanden ist, geht die Nachbarn das Haustier doch gar nichts an.

Benutzeravatar

» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Manche Mieter kennen das nicht anders. Wir haben hier in der Region viele Gesellschaften, die lassen den Mieter, der den Hund möchte, Unterschriften sammeln. Stimmen alle Parteien zu, duldet die Gesellschaft einen Hund oder eine Katze.

Wohlgemerkt sie dulden nur, eine Erlaubnis wird nicht erteilt. Das käme für mich nie infrage. Denn eine Duldung kann man leicht wieder entziehen, da reicht ein Mieter, der sich beschwert. Bei einer Erlaubnis dagegen muss das Tier wirklich stören. Dann muss man erst verlangen, dass das abgestellt wird. Und wenn das nicht klappt, darf man dann die Abschaffung fordern.

Wer das als Mieter bisher so kennt, dass er gefragt wird, der ist vielleicht irritiert, wenn plötzlich ein Tier da ist. Viele meinen, das müsste immer so sein.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich sehe keinen Grund wieso man Nachbarn wegen sowas fragen sollte. Wenn ich mir ein Haustier zulegen möchte dann tue ich das. Ob meine Nachbarn das nun gut finden oder nicht ist mir total egal.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich persönlich frag mich, wie die Nachbarin darauf kommt, dass man sie um Erlaubnis fragen müsste, wenn man sich als Nachbar ein Haustier anschaffen möchte, was eventuell etwas lauter sein könnte. Wenn die Nachbarin die Vermieterin wäre, dann wäre das natürlich ein Grund, um sich aufzuregen, solange die Haustierhaltung nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde. Dann müsste man die Vermieterin, dann eventuell die Nachbarin, um Erlaubnis fragen.

Da es aber so scheint, als wäre die Nachbarin nicht auch gleichzeitig die Vermieterin, steht die Frage nicht im Raum, dass man die Nachbarin um Erlaubnis fragen muss. Solange die Haustierhaltung schriftlich im Mietvertrag geregelt wurde oder, die Haustierhaltung eben separat mit dem Vermieter besprochen und festgehalten wurde. Können die Nachbarn in erster Linie nichts dagegen machen. Zu dem scheint es doch so, als sei der Hund nicht laut. Immer hin wurde der Hund nur bemerkt, weil er eben mit dem besagtem Nachbarn gesehen wurde, aber anscheinend wurde der Hund noch nicht oft beim Bellen gehört.

Man muss sich mal vorstellen, dass man in einem Hochhaus oder in einem Mehrparteienhaus wohnt. Auf einer Etage wohnen acht Parteien, zu dem wohnt man in zweiten oder im dritten Stockwerk, des Hauses. Wenn es so wäre, dass man die Nachbarn um Erlaubnis fragen müsste, dann müsste man alle Nachbarn befragen, die das Haustier dann hören könnten, wenn es sich zum Beispiel um einen Hund handelt, der mal bellen kann.

Dann müsste man eben alle acht Wohnungsmieter befragen, die bei einem mit im Stockwerk wohnen. Und zu dem müsste man die Nachbarn aus dem unteren Stockwerk und aus dem oberen Stockwerk befragen. Das wäre ja ziemlicher Quatsch. Immer hin wird da nicht jede Person dafür sein, dass sich der besagte Nachbar das Haustier anschafft, sodass die Befragung ziemlich sinnlos wäre.

Zu dem kann doch jede Person frei entscheiden, welches Haustier er sich zulegen möchte und, vor allem, ob man sich ein Haustier anschaffen möchte, solange es eben im Mietvertrag schriftlich geregelt wurde. Natürlich muss man dann schon dafür sorgen, dass der Hund in dem Fall, die anderen Mieter nicht vierundzwanzig Stunden am Tag mit seinem Bellen stört. Man kann eben nicht immer verhindern, dass der Hund nicht bellt, das kann schon mal vorkommen. Aber da es nicht der Fall zu sein scheint, finde ich die Ansprüche der Nachbarin ziemlich weit hergeholt.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich würde natürlich den Vermieter fragen, wenn ich Haustiere halten möchte. Aber ich käme gar nicht auf die Idee, die anderen Mieter im Haus um Erlaubnis zu fragen. Was ist denn dann, wenn ein Mieter etwas dagegen hat und sagt, dass er nicht möchte, dass ein Hund oder ein anderes Tier im Haus lebt? Soll ich dann meinen Wunsch nach einem Haustier verwerfen? Das wäre mir viel zu umständlich.

So lange das Haustier keine großen Schwierigkeiten macht, die die anderen Mieter betreffen, würde ich mir da gar keine Gedanken machen. Dann müsste man ja auch mit dem Haustier von Mieter zu Mieter gehen und es vorstellen. Normalerweise wissen die Mieter in einem Haus ja auch, ob Haustiere gehalten werden dürfen oder nicht.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich würde nicht auf die Idee kommen meine Nachbarn um Erlaubnis zu fragen, ob ich mir ein Tier kaufen kann oder nicht. Natürlich kann es sein, dass ein Tier mal laut ist, aber dann müssen die Nachbarn damit leben, niemand ist immer nur leise und sitzt in seiner Wohnung wie ein stilles Mäuschen. Ich würde meine Nachbarn generell nicht um Erlaubnis fragen. Nun haben wir ja auch ein Kind, was ab und zu schreit, da muss man als Nachbar einfach mal durch.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Warum sollten die Nachbarn gefragt werden? Müssen die Nachbarn dann auch gefragt werden, wenn ich mir einen neuen Mann anschaffe, ein neues Sofa haben möchte oder welchen Fernseher ich mir kaufen kann?

Das ist doch albern und alleine eine Sache des Vermieters ob er die Hunde im Haus zulässt oder auch nicht. Andere Mieter haben das erst einmal zu tragen und wenn keine dringenden Gründe dagegen sprechen, kann man dagegen auch nur schwer etwas machen. Dafür müsste der Hund schon sehr laut sein und das über einen längeren Zeitraum, nur weil er eine Nacht geheult hat weil Vollmond war, ist das noch lange kein Grund die Erlaubnis zu entziehen.

Etwas anderes wäre es, wenn der Hund Schäden im gemeinschaftlichen Bereich hinterlässt und sich der Halter nicht darum kümmert. Sprich wenn eine Belästigung für die anderen Mieter besteht, weil der Hund dauerhaft sein Geschäft in das Treppenhaus macht, dauerhaft bellt und laut ist oder auch anderweitig über das normale Maß hinaus geht, dann kann die Erlaubnis entzogen werden und der Hund muss weg. Auch gesundheitliche Beschwerden können dazu führen, dass einem Nachbarn die Tierhaltung untersagt wird, aber damit man das durch bekommt, braucht man einiges an Gutachten und gute Gründe.

Eine einfache Katzenhaarallergie reicht nicht aus, damit der Nachbar seine Katze nicht mehr in der Wohnung halten darf und auf dem Balkon. Da müsste der Tierbesitzer schon das Tier im Treppenhaus laufen lassen und dort das ganze dann unerträglich sein, dass man z.B. die Wohnung nicht mehr verlassen kann wegen der Haare und keine Luft mehr bekommt. Wie gesagt, schwer nachzuweisen und damit Recht zu bekommen. Da ist es wahrscheinlicher über die Lautstärke und Lärm zu gehen wenn man das Tier los haben möchte und die Belastung entsprechend gegeben ist.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^