Gelten für sexuelle Übergriffe auch Verjährungsfristen?

vom 17.10.2016, 20:23 Uhr

Analog zu dem Thema Sexuelle Belästigung auch nach 35 Jahren noch behandeln? würde mich mal interessieren, ob bei sexuellen Übergriffen eigentlich auch irgendwelche Verjährungsfristen gelten. Ein Busengrapscher wird ja bestimmt nicht noch Jahrzehnte dafür vor Gericht stramm stehen müssen. Aber wie verhält es sich denn bei etwas schwereren sexuellen Übergriffen? Meint ihr diese werden auch nach 30 oder 40 Jahren noch vor Gericht verhandelt oder wären diese dann verjährt?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Verjährungsfristen richten sich nach der Schwere der Straftat und natürlich auch danach, in welchem Land diese Straftat begangen worden ist. So wird es in den USA ganz andere Strafen und Verjährungsfristen geben als hier. Ich habe vorhin diese Seite zum Nachlesen gefunden und ich denke nicht, dass man für einen Busengrapscher nach deutschem Recht noch nach 35 Jahren belangt werden könnte. Da müssten schon deutlich schlimmere Sachen passiert sein.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Für einen Busengrapscher gibt es sicherlich nicht nach 30 Jahren noch Ärger, aber es kann trotzdem in einigen Fällen nach deutlich mehr als 30 Jahren Anzeige erstattet und Strafverfolgung betrieben werden. Die Verjährung liegt je nach Sexualdelikt zwischen drei und zwanzig Jahren, aber in manchen Fällen beginnt sie erst, wenn das Opfer volljährig geworden ist.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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