Wohnungsanzeige "gehobene Ausstattung" - was zählt dazu?

vom 03.10.2016, 09:28 Uhr

Als wir unsere Wohnung, die wir bald beziehen, im Internet gefunden haben, stand dabei "gehobene Ausstattung". Als wir die Wohnung besichtigten, wurde vom Vermieter gesagt, dass es schon zur gehobenen Ausstattung gehört, wenn Badewanne und Dusche im Bad vorhanden sind und nicht nur eins von beiden. Auch eine Gästetoilette gehöre zur gehobenen Ausstattung. Ebenso, wie ein Balkon, der von zwei Zimmern aus betreten werden kann.

Was gehört eigentlich alles noch zu einer gehobenen Ausstattung bei einer Wohnung? Ab wann dürfen Wohnungsanzeigen mit diesem Passus versehen sein? Darf so ein "gehobene Ausstattung" auch dann drin stehen und den potentiellen Mieter vorgaukeln etwas besonderes zu bekommen, wenn beispielsweise das oben aufgeführte alles stimmt, aber in zwei Zimmern kein Bodenbelag außer Betonboden ist? Ist das dann immer noch "gehoben"? Wohnt ihr in einer Wohnung mit "gehobener Ausstattung"?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür einen genormten Begriff gibt, den man erst ab einem gewissen Standard verwenden darf. Ich glaube eher, dass da jeder etwas anderes darunter versteht und so mancher Vermieter wird den Begriff eher etwas großzügig zu seinem Gunsten auslegen.

Ich persönlich würde darunter eher die Qualität der vorhandenen Ausstattung verstehen. Also zum Beispiel ein relativ neues Bad mit hochwertigen Armaturen, Fußbodenheizung, neue Fenster mit guter Wärme- und Schallisolation und Boden aus Parkett, Vinyl oder hochwertigen Fließen statt dem üblichen Laminat. Ob Badewanne oder Gästetoilette vorhanden ist, ist für mich eher eine Frage der Größe und nicht der Ausstattung. Auch eine Einzimmerwohnung, in der nur eine Dusche Platz findet, kann über eine gehobene Ausstattung verfügen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^