Wie viele Fehltage könnt ihr euch auf der Arbeit erlauben?

vom 20.09.2016, 11:31 Uhr

Es gibt ja Firmen, die tolerieren durchaus mal ein paar Fehltage, aber andere hingegen greifen da schon etwas härter durch und man bekommt schon bei einem Fehltag eine Abmahnung. Wie sieht es denn diesbezüglich bei eurem Arbeitgeber aus? Könntet ihr euch da durchaus auch mal paar Fehltage erlauben und diese werden dann eben mit Urlaub oder dem Stundenkonto verrechnet oder stehen da eher Ärger und arbeitsrechtliche Konsequenzen ins Haus?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wir haben eine Gleitzeitregelung, die in einer Dienstvereinbarung geregelt ist. Die besagt, dass wir in einem bestimmten Rahmen ins Plus gehen können, um die Stunden (auch als volle Tage) später wieder abzubummeln. Es ist aber auch möglich, ins Minus zu gehen und die Stunden später nachzuarbeiten.

Wir können also Gleitzeittage nehmen, auch kurzfristig und auch dann, wenn wir nicht ausreichend Gleitzeitguthaben haben. Grundsätzlich wird Fehlen, sofern man nicht Urlaub genommen hat oder sich krank meldet, immer erstmal auf das Gleitzeitkonto gebucht, 'Fehltage' gibt es also so nicht.

» pitti » Beiträge: 641 » Talkpoints: 29,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es kommt doch darauf an was du unter Fehltagen verstehst. Meinst du damit einfach Tage die man Zuhause bleibt weil man keine Lust hat, oder zählst du darin direkt die Fehltage durch Krankheit mit die durch ein ärztliches Attest belegt werden können? Denn mit einem ärztlichen Attest kann ein Arbeitgeber rein gar nichts machen, nur wer länger als 6 Wochen am Stück krank ist bekommt dann sein Gehalt von der Krankenkasse als Krankengeld und nicht mehr vom Arbeitgeber. Erfreut sind die wenigsten über Ausfälle, gerade wenn wenig Personal vorhanden ist und die Arbeit sich stapelt.

Wenn man krank ist ist man krank und daran gibt es auch nichts zu rütteln. Dennoch gab es bei meinem alten Arbeitgeber durchaus die Quittung für lange Krankheiten, denn die Stunden die andere Mitarbeiter durch das Fehlen aufgebaut haben, müssen auch wieder weg. Von daher hat man dann gerne weitere Zusatzschichten mit reingedrückt bekommen, damit die Kollegen ihre Stunden abbauen konnten. Offiziell war das natürlich nicht so, denn damit würde der Arbeitgeber auch nicht durchkommen. Dennoch war es die Regel und wurde auf Mehrarbeit begründet und Arbeitszeitregelungen aus dem Arbeitsvertrag, denen man Zugestimmt hat.

Unentschuldigte Fehltage gar nicht. Wenn nicht direkt vom ersten Tag an ein Attest gebracht wird, dann bekommt man dafür auch eine Abmahnung. Das ganze ist aber auch im Arbeitsvertrag so niedergeschrieben und muss entsprechend vorliegen, wenn nicht, dann muss man auch die Konsequenz dafür tragen. Ein Arbeitgeber darf durchaus vom ersten Tag an ein Attest fordern, manche machen das aus Kulanz erst ab dem dritten Krankheitstag aber eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Dass kann jeder Arbeitgeber so halten wie er möchte. Ist aber jemand auffällig häufig für 1-2 Tage krank und muss kein Attest vorlegen, dann kann der Arbeitgeber auch von dieser einen Person früher ein Attest fordern für die Zukunft wenn es ihm zu bunt wird.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich frage mich auch gerade, was du unter Fehltagen verstehst? Wenn ich morgens merke, dass es mir gesundheitlich nicht gut geht, rufe ich auf der Arbeit an und sage Bescheid. Wenn ich wiederkomme, lege ich einen Krankenschein vom Arzt vor. Dafür kann mein Arbeitgeber mich nicht abmahnen.

Sollte ich private Erledigungen machen müssen, stimme ich mich vorher mit einem meiner Chefs ab und nehme mir dafür Urlaub. Auch dafür kann ich keine Abmahnung bekommen. Ich darf in Ausnahmefällen auch etwas später erscheinen oder mal früher gehen, wenn ich es rechtzeitig ankündige und die Stunden dafür nachhole.

Wie es bei Fehltagen aussehen würde, wenn jemand unerwartet einfach nicht bei der Arbeit erscheint, weiß ich nicht weil es das bei uns nicht gibt. Ich kenne auch im weiteren Umfeld niemanden der auf die Idee kommen würde, sich so etwas zu erlauben. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es einfach so ohne Konsquenzen als Urlaub verrechnet wird. In vielen Berufen ist man auch ganz schnell ersetzbar, weswegen vernünftige Menschen mit unentschuldigtem Fehlen nicht ihre Arbeitsstelle riskieren wollen.

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» Peanut » Beiträge: 444 » Talkpoints: 57,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sorae hat geschrieben:Es kommt doch darauf an was du unter Fehltagen verstehst.

Ja stimmt, zum besseren Verständnis hätte ich dazu schreiben sollen, dass ich jetzt die unentschuldigten oder unangekündigten Fehltage meine. Wenn ich im vorhinein beispielsweise einen Gleittag anmelde, dann ist das natürlich kein Fehltag. Gemeint war also mehr ein Nichterscheinen am Arbeitsplatz und dann eben rückwirkend einen Urlaubstag, Gleittag oder einfach unbezahlten Urlaub nehmen.

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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