Muss man ein Hornissennest nahe der Wohnung dulden?

vom 23.09.2016, 18:34 Uhr

Nachdem ich ja schon gefragt hatte Können sich Hornissen auch in einer Wohnung einnisten? haben wir nun auch mal die Ursache der Hornissenplage in unser Umgebung geklärt. Im Nachbarhaus haben sich Hornissen ein ziemlich großes Nest auf dem Balkon einer Familie gebaut und da geistern dort nun dutzende von den Hornissen den ganzen Tag herum.

Selbst abends schwirren diese Plagegeister, angezogen durch das Licht, auch auf unserem Balkon herum. Ich habe den Mieter der Wohnung mit dem Hornissennest schon mal darauf angesprochen ob denn da mal etwas unternommen wird, aber er meinte, dass der Vermieter abgewiegelt hätte weil einerseits Hornissen unter Naturschutz stehen würden und andererseits ihm die professionelle Beseitigung zu teuer wäre.

Da drängt sich mir schon die Frage auf, ob man denn solch ein Hornissennest in unmittelbarer Nähe der Wohnung erdulden muss oder ob man dieses nicht doch irgendwie entfernen könnte. Ich finde das doch eigentlich unzumutbar, zumal da auch noch viele Kinder wohnen. Hattet oder kennt ihr solche Fälle, wie sind diese denn ausgegangen oder wie würdet ihr denn reagieren, wenn ihr von solch einem Hornissennest betroffen wärt?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ja, der Nachbar hat Recht. Hornissen stehen unter Naturschutz und daher braucht man eine Genehmigung um das Nest zu entfernen. Da Hornissen aber eh nur bis September/Oktober leben sehe ich jetzt auch keinen Sinn mehr darin solch eine Genehmigung zu beantragen bzw. die hohen Kosten für die Umsiedlung zu bezahlen. Ich habe auch regelmäßig Hornissennester in meinem Gartenhaus. Da unternehme ich auch nichts.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es ist korrekt, dass diese unter Naturschutz stehen. Daher darf man das auch nicht einfach selbst in die Hand nehmen, sondern man ruft dafür einen Kammerjäger der sich alles anschaut. Denn oftmals können die Nester auch einfach umgesetzt werden, die Hornissen bleiben erhalten und man selbst als Mensch hat dann seine Ruhe.

Dulden muss man es nicht. Wenn das ganze in einem dicht besiedelten Gebiet ist, dort alte Menschen oder Kinder wohnen, dann besteht sogar die Pflicht zum handeln. Dann kann man das nicht einfach aussitzen und abwarten damit man die Kosten nicht hat. Zudem kann man ebenfalls für Schäden "seiner" Hornissen haftbar gemacht werden wenn dadurch jemand zu Schaden kommt z.B. durch einen Stich. Einfach weil man als Vermieter darauf reagieren muss, wenn Mieter einem das mitteilen.

Wie man weiter vor geht, auch wenn die Saison bald vorbei ist muss der Vermieter schriftlich darauf hingewiesen werden. Reagiert er darauf nicht, dann kann man ihm eine Frist setzen. Wenn dann immer noch nichts passiert und auch die Gefahr im Verzug ist wegen der kleinen Kinder, kann man das auch selbst übernehmen und sich im Anschluss im Zivilverfahren vom Vermieter einklagen. Genauere Informationen dazu kann man sich ebenfalls beim Mieterschutzbund holen. Im Gegensatz zu Wespen bewohnen Hornissen auch teilweise über mehrere Jahre das gleiche Nest oder bauen direkt daneben ein neues, von daher sollte man das ebenfalls bedenken.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Die Frage ist doch, ob man überhaupt eine Genehmigung erhält, das Nest umsetzen zu lassen. Hier heißt es oft, Fenster geschlossen lassen und sechs oder acht Meter um das Nest absperren ist möglich, also bleibt es, wo es ist. Dann kann der Vermieter auch nicht mehr tun.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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