Beerdigung per Testament festgelegt - für Erben bindend?
Der Vater von A hat per Testament festgelegt, wie seine Beerdigung sein soll. Er wollte eine sehr große Beerdigung in einem großen Rahmen mit allem, was man sich denken kann. Die Beerdigung wäre in diesem Rahmen sehr teuer und die Tochter will das auch einfach nicht so machen, wie er das wollte.
Er hat auch nicht viel, was er vererbt. Aber das ist nicht der Grund, warum die Tochter eine einfache Beerdigung will und die Kosten so gering wie möglich halten will. Sie hatte nicht viel mit ihrem Vater zu tun und würde ihn am liebsten anonym und ohne Aufwand beerdigen.
Nun meinte eine Bekannte von A, dass man den letzten Willen erfüllen muss. Der Vater ist schon eingeäschert. Es geht nur noch darum, dass er in aller Stille in einem anonymen Grab bestattet wird oder wie er das wollte in einem großen kreis mit viel Aufwand und einer teuren Grabstelle, die auch gepflegt werden muss, was die Tochter aber nicht will.
Ist eigentlich die Beerdigung wirklich bindend, wenn sie im Testament gewünscht wurde oder kann die einzige Erbin auch entscheiden, wie der Vater beerdigt wird. Sie will und kann sich nicht um die Grabstelle kümmern und will den Vater einfach beerdigen.
Wenn die Rahmenbedingungen der Beerdigung festgelegt worden sind im Testament, dann ist das eine Willenserklärung zu Lebzeiten und die Erben haben sich daran zu halten. Wenn sie sich nicht daran halten, dann kann das Testament auch ausgesetzt werden und entsprechend wird das nachträglich dem Wunsch des Verstorbenen angepasst. In diesem Fall kommt dann die Rechnung auf die Tochter zurück, die das ganze doppelt bezahlt denn wenn das Erbe des Vaters dafür nicht ausreicht, dann wird man sie nochmals zur Kasse bitten.
Auch wenn man sich nicht kümmern kann oder kümmern will, dann gibt es immer noch andere Möglichkeiten wer die Grabpflege übernimmt. So etwas kann man bereits 25 Jahre im voraus buchen und auch bezahlen, entweder alles auf einmal oder per monatlicher Rate. Wenn es im Testament gewünscht wird und beschrieben steht wie die Beerdigung abzulaufen hat, dann ist das bindend und wenn sich die Erben nicht daran halten, dann wird vom Nachlassverwalter alles daran gesetzt das Testament auch umzusetzen.
Sprich die "Fehler" werden korrigiert und das mit dem Erbe verrechnet, reicht es nicht aus, dann kommt die Tochter zur Kasse. Ausschlagen vom Testament geht dann auch nicht mehr, die Kosten sind dann zu begleichen gerade weil die Tochter Kenntnis davon hat, was sich ihr Vater gewünscht hat. Anders könnte man es auslegen, wenn das Testament erst nachträglich verlesen würde nach der Beerdigung und vorher niemand wusste was darin steht. Dann kann man davon absehen, da die Erben im besten Glauben gehandelt haben und nichts von dem Wunsch wussten. Aber auch das ist eine Grauzone und kann hinterher noch umgestaltet werden.
A hat sich nun bei ihrem Anwalt erkundigt. In dem Testament wurde festgesetzt, dass A Alleinerbin ist. Das wäre A aber auch gewesen, wenn es kein Testament gegeben hätte, weil sie das einzige Kind von dem Verstorbenen war und auch sonst keine Verwandten mehr da sind. In dem Testament wurde auch geäußert, wie der Vater beerdigt werden will. Das ist aber null und nichtig laut des Anwalts, weil man nur festlegen, kann, wie man beerdigt werden will, wenn man alles schon organisiert hat und auch bezahlt hat. Kein Verstorbener kann die Erben zwingen für die Beerdigung mehr auszugeben als da ist oder mehr auszugeben, als notwendig.
Hätte der Vater alles schon vor dem Tod bezahlt und organisiert, wäre es anders gewesen. Aber so kann die Tochter den Vater anonym beerdigen und braucht für die Grabpflege nicht aufkommen. Der letzte Wille muss laut Anwalt nicht immer auch beherzigt werden. Denn manche Klauseln in Testamenten sind eben auch nicht machbar. Also ist es nicht so, dass man den letzen Willen auch wirklich erfüllen muss.
Als Laie hätte ich jetzt erwartet, dass man sich an das Testament halten muss, aber ich finde es gut, dass die Gesetze hier anders liegen. Das wäre ja sonst blöd, wenn man sich wegen einer gewünschten "Luxus-Beerdigung" massiv verschulden würde, weil man sich das einfach nicht leisten kann, aber gezwungen ist, den letzten Willen zu erfüllen.
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