Wie und wann wird eine Lohn- und Gehaltsabtretung fällig?
Im Zuge von Kreditfinanzierungen hört man ja ab und an den Begriff einer Lohn- und Gehaltsabtretung. So wie ich das bisher mitbekommen habe, dient diese wohl irgendwie der Bank als Sicherheit und Risikoabsicherung bei irgendwelchen Kreditvergaben und soll wohl auch mitunter im Kreditvertrag verankert sein.
Nur, wie und wann und unter welchen Umständen wird denn überhaupt eine Lohn- und Gehaltsabtretung fällig? Sind das eventuell Kann-Regelungen, etwa bei schlechter Bonität des Kreditsuchenden? Bis zu welcher prozentualen Höhe wären denn überhaupt derartige Gehaltsabtretungen denkbar?
So ein Gebaren war mir bei Kreditangelegenheiten bisher gar nicht bekannt, aber wenn man sich dazu mal die Ausführungen bei wikipedia durchliest, dann versteht man die Zusammenhänge einer Lohn- und Gehaltsabtretung vielleicht schon etwas besser. Auf alle Fälle kann solch eine Sicherungsabtretung bei einem Kreditgeschäft, nie den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens überschreiten.
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