Warum bei Masterplatzklage Abiturzeugnis notwendig?
Wie ja bereits bekannt, gibt es viel zu wenig Masterplätze für viel zu viele Bachelor-Absolventen und damit auch Interessenten.
Ich habe mal gelesen, dass nur etwa 20 Prozent der Absolventen überhaupt einen Masterplatz bekommen könnte, was ich persönlich schon ziemlich heftig finde. Da kann ich je nach Branche und Jobaussichten mit Bachelorabschluss durchaus verstehen, dass manche Studenten eben mit dem Gedanken spielen, sich einen Masterplatz einzuklagen.
Jetzt habe ich aber von einer Freundin gehört, die als Anwältin arbeitet, dass man bei so einer Masterplatzklage nicht nur das Bachelorzeugnis vorlegen müsste, sondern auch das Abiturzeugnis. Das passt für mich nicht wirklich zusammen, da es ja nicht darum geht, sich einen Bachelorstudienplatz zu erstreiten.
Wenn man den Bachelorabschluss hat, braucht man in meinen Augen doch gar kein Abiturzeugnis mehr oder will man das hinterher anfechten, wenn die Hochschulzugangsberechtigung "falsch" war? Welchen Sinn ergibt es, wenn man bei der Masterplatzklage vor Gericht das Abiturzeugnis vorlegen muss? Müsste das Bachelorzeugnis nicht viel wichtiger sein?
Wieso sollte das wichtiger sein? Die Plätze werden doch auch nach dem Schnitt im Abiturzeugnis verteilt. Je nach dem an welcher Hochschule oder Universität man für seinen Bachelor war, je unterschiedlicher ist auch das was dort unterrichtet worden ist. Manche sind dort strenger und andere einfacher zu bestehen, dass man dort einfach keinen gemeinsamen Nenner hätte das ganze auch entsprechend zu verteilen. Für das Abitur herrschen klare Regeln und Voraussetzungen, dass macht die ganze Sachlage einfacher und transparenter für jeden einzelnen.
Sorae hat geschrieben:Wieso sollte das wichtiger sein? Die Plätze werden doch auch nach dem Schnitt im Abiturzeugnis verteilt.
Das ist kompletter Blödsinn. Wenn man den Bachelor bereits in der Tasche hat, dann zählt nur die dortige Abschlussnote und nicht mehr das Abitur. Wenn das wirklich so gewesen wäre, hätte meine Uni damals großen Wert darauf gelegt, dass man die Abiturnote oder das Abiturzeugnis generell bei der Bewerbung zum Master einreicht, das wurde aber komplett ausgeklammert und war vollkommen egal. Das Abitur ist dann doch Schnee von letztem Jahr.
Wenn du mir nicht glauben willst, kannst du hier sogar nachlesen, dass es vom Gericht komplett untersagt wurde, dass die Abiturnote die Zulassung zum Master beeinflusst. Ausschlag gebend ist nur das Bachelorzeugnis, daher finde ich das auch so unlogisch. Vielleicht solltest du dich vorher etwas besser informieren, bevor du hier irgendwelche Halbwahrheiten verbreitest.
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