Geschenke unauffällig zurücknehmen vor Beziehungsaus?
Ich kenne es auch so, dass geschenkt eben geschenkt ist und wiederholen ist gestohlen. So einen Fall hatten wir sogar mal, weswegen wir dann zu einem Anwalt sind. Selbst dieser sagte, dass es nicht so einfach geht, sich ein Geschenk wieder zurück zu holen.
Ich fände es Kleinlich und total blöd, wenn man sich nach der Trennung verschiedene Geschenke zurückholt und das unter irgendwelchen Vorwänden. Ich habe das nach meiner Trennung nicht gemacht. Ehrlich gesagt hätte ich die Sachen auch gar nicht alle wieder zurück haben wollen. Ich habe auch das meiste in einen Karton gepackt, was ich von meinem Ex Partner geschenkt bekommen habe. Ich wollte die Sachen da einfach nicht mehr sehen.
Prinzessin_90 hat geschrieben:Das wäre mir wirklich nie im Leben eingefallen. Das Letzte, was ich in so einem Fall machen würde, wäre zu betteln, die Geschenke wiederzubekommen. Ich habe auch meinen Stolz und wenn ich nicht auf die Sachen angewiesen bin, dann ist es mir letztendlich egal, was damit passiert. Natürlich ist es eine absolut miese Sache, aber ich würde mich niemals auf dieses Niveau herablassen und die Sachen dann auch noch zurückfordern.
Wer redet hier denn von Betteln. Meinst ich würde mich vor die Tür stellen mit dem Hundeblick und ach bitte bitte gib mir meine Sachen wieder sagen? Mit Sicherheit nicht, dort würde direkt das Schreiben mit der Aufforderung zur Rückgabe zum Termin X im Briefkasten sein und wenn es bis dato nicht zurück ist, dann eben den weiteren rechtlichen Weg bestreiten. Wenn du das als betteln bezeichnest, dann weiß ich auch nicht.
Ich bin ehrlich gesagt schon sehr Stolz und ich würde mich nicht dermaßen abzocken lassen, auch nicht von einem Ex, und mich dann nicht dagegen wehren. Das verbietet mir mein Stolz, aber das hat mit betteln rein gar nichts zu tun wenn ich einfach mein Recht durchsetze.
Wegen dem Satz alleine, mag sein das ihn jeder aus Kindertagen kennt aber das beschreibt die Rechtsprechung doch sehr gut und kompakt in einem Satz dazu. Fakt ist, wenn etwas verschenkt worden ist, dann darf es sich nicht widerrechtlich angeeignet werden und auch eine Rückforderung ist moralisch dabei verwerflich.
Werden die Dinge jedoch freiwillig heraus gegeben in dem Wissensstand, dass diese wieder eingefordert werden wäre es korrekt. Aber hier wurden sich die Dinge erschlichen und damit ist es nichts weiter als ein Diebstahl. Jetzt käme es noch auf die Höhe vom Sachwert drauf an, ob es sogar in die Kategorie schwerer Diebstahl fällt.
Fakt ist, wenn etwas verschenkt worden ist, dann darf es sich nicht widerrechtlich angeeignet werden und auch eine Rückforderung ist moralisch dabei verwerflich. Werden die Dinge jedoch freiwillig heraus gegeben in dem Wissensstand, dass diese wieder eingefordert werden wäre es korrekt. Aber hier wurden sich die Dinge erschlichen und damit ist es nichts weiter als ein Diebstahl. Jetzt käme es noch auf die Höhe vom Sachwert drauf an, ob es sogar in die Kategorie schwerer Diebstahl fällt.
Ich denke nicht, dass man das kann. Denn es gibt in der Rechtssprechung das Konzept des groben Undanks. Man kann nach BGB §532 ein Geschenk innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des negativen Verhaltens zurückfordern. Gemeint ist ein Verhalten, was auf Undankbarkeit hindeutet. Das kann auch eine Beleidigung sein oder eben Konflikte und ausartende Zankereien, wie sie zu Beziehungsende doch oft auftreten.
Genauso könnte man fragen, wie man denn belegen soll, dass etwas verschenkt wurde. Wenn der Ex die Quittungen für die Festplatte hat und behauptet, das hätte er gar nicht verschenkt, sondern das hätte die Freundin nur mitbenutzen will, wer will das Gegenteil beweisen? Wie will man belegen, dass man etwas wirklich als Geschenk im Sinne einer Übereignung von Eigentum bekommen hat?
Da wäre ich mal ganz vorsichtig damit, jemandem schweren Diebstahl zu unterstellen, wenn er sich ein ehemaliges Geschenk wiederholt. Denn ob das wirklich ein Geschenk war oder nicht, ist mehr oder weniger eine Grauzone und am Ende wird das wohl eher demjenigen zugesprochen werden, der den Kaufbeleg vorzeigen kann.
Sorry, aber da müsste ich ja über mich selbst lachen, wenn ich wegen irgendwelcher Geschenke mit dem Anwalt drohen würde. Das ist es mir einfach kein Mann wert. Wenn er meint, sich seine Geschenke zurückholen zu müssen, ist er einfach ein armes Würstchen. Da lege ich nicht noch eine Schippe drauf und gebe mir die Mühe, da noch die Geschenke zurückhaben zu wollen.
Ganz ehrlich? Nach so einer Aktion hätte ich die Sachen ohnehin nicht haben wollen. Ich habe die Sachen nicht zwingend notwendig gebraucht und hatte das Geld, um sie mir selbst noch einmal kaufen zu können. Ich lasse mich doch nicht auch noch auf dieses Niveau herab und fordere jemanden auf, mir meine Geschenke zurückzugeben. Das finde ich schlicht und einfach kindisch und wenn ich auf die Sachen verzichten kann, dann sehe ich auch keine Notwendigkeit dafür.
Das ist sicherlich etwas, was ich nie machen würde, egal bei wem. Wenn mir jemand etwas schenkt und meint, die Sachen zurückhaben zu müssen, dann lasse ich mich grundsätzlich nicht auf dieses Niveau herab und streite mich dann mit der Person um die Sachen. Soll sie die doch haben, wenn sie es nötig hat. In solchen Fällen gebe ich die Sachen sogar gerne ab - um zu zeigen, dass die Person es mir nicht Wert ist, mit ihr einen Streit deshalb anzufangen.
Aber das kannst du @Sorae gerne anders sehen, wenn du das möchtest, ich verbiete es dir ja nicht. Wenn du da streitend deine Geschenke zurückfordern würdest, wie ein kleines Kind, dann könntest du das ja tun. Aber für mich ist "Ich werde meinen Anwalt einschalten" nichts anderes, als die erwachsene Form, von "Das petze ich meiner Mutter".
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