Flucht aus dem Gefängnis härter bestrafen?

vom 13.07.2016, 14:22 Uhr

Vor einigen brach in der Schweiz ein Häftling mithilfe einer Wärterin aus dem Gefängnis aus und sie flüchteten gemeinsam nach Italien. Nach einigen Tagen wurden die beiden danach lokalisiert und in Italien in einer Wohnung verhaftet. Nun wurden die Ermittlungen abgeschlossen.

Der Häftling wird anscheinend nicht bestraft, da die Flucht ein natürliches Verlangen ist. Die Wärterin wird zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt, davon muss sie sieben Monate im Gefängnis verbüßen, die restlichen 20 Monate ist sie dank einer Bewährungsstrafe auf freiem Fuß.

Findet ihr diese milden Strafen gut? Ich persönlich hätte beide Personen bestraft und besonders die Wärterin, da sie immerhin einen doch recht gefährlichen Häftling befreit hat. Das hätte auch schlimmer ausgehen können. Was denkt ihr darüber?

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hier in Deutschland wird die Flucht aus dem Gefängnis ebenfalls nicht bestraft. Wenn ich ehrlich bin, finde ich das okay, denn es ist eben nun einmal das Verlangen eines Menschen, nicht eingesperrt zu sein. Dafür werden aber alle anderen Delikte, die im Wege des Flüchtens begangen werden, strafbar. Wenn er also seine Zelle beschädigt, weil er die Stäbe durch sägt oder einen Tunnel gräbt, wäre dies Sachbeschädigung und er kann dafür erneut verurteilt werden.

Ich glaube nicht, dass eine Bestrafung des Gefängnisausbruchs selbst irgend etwas daran bewirken würde, dass Gefängnisinsassen nicht mehr ausbrechen. Es wäre also eine Strafe ohne jeden Wert, denn Sie erzieht den Täter nicht zum Verweilen im Gefängnis und es ist an sich nur eine Verlängerung der Strafe für das ursprüngliche Verbrechen.

Schlimmer finde ich da schon, wenn dem Ausbrecher geholfen wird. Diese Fluchthilfe ist auch in Deutschland strafbar und das finde ich auch gut so. Immerhin sitzen die Täter aus einem bestimmten Grund im Gefängnis. Ich denke, da brauchen wir nicht unbedingt härtere Strafen, sondern da sollte dann eher mal der Strafrahmen ganz ausgeschöpft werden.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Oftmals führt der Fluchtversuch verständlicherweise auch zu verschärften Haftbedingungen (aufgrund der bewiesenen Fluchtgefahr), was man durchaus als Strafe empfinden kann. Da die Flucht auch in der Regel einen Verstoß gegen die Anstaltsordnung darstellt, sind weitere, interne Disziplinarmaßnahmen hingegen durchaus möglich. Die Auswirkung auf eine eventuelle, vorzeitige Haftentlassung kann man sich ja auch gut ausmalen. Folgenfrei bleibt es für den Häftling keineswegs.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es ist schwierig, die Frage zu beantworten. Auf der einen Seite wird die Flucht aus einem Gefängnis auch in Deutschland nicht bestraft. Hinzu kommt, dass auch das nicht stellen vor Haftantritt nicht bestraft wird. Das heißt, wer sich vor dem eigentlichen Hafttermin erst einmal absetzt muss nicht befürchten, dass das Nichtantreten der Haftstrafe folgen haben könnte.

Ein natürlicher Fluchtreflex ist unumstritten da. Vor allem dann, wenn man eben eingesperrt ist. Wer möchte schon gerne eingesperrt werden und seine Zeit im Knast verbringen. Auf der anderen Seite muss man jedoch auch mal realistisch sein und sagen, ohne Grund sitzen entsprechende Personen nicht im Gefängnis, sondern alles mit einem gewissen Grund.

Man müsste nicht flüchten wollen, wenn man sich vorher ans Gesetz gehalten hätte. Das scheint einigen Leuten schwer zu fallen, aber wenn sie im Gefängnis sind, dann probieren sie zu fliehen. Viele machen das sicherlich auch mit dem Wissen, dass sie sowieso dafür keine weitere Strafe zu befürchten haben und wenn es dann klappt, umso besser.

Ich finde daher schon, dass es Zeit wird, dass man auch eine Flucht bestraft. In den USA kommt es so durchaus vor, dass sich die Hafttage verlängern. Je nach Verbrecher kann das nur 90 Tage längerer Haft bedeuten. Da werden jedoch meist Leute bestraft, die auch eine Chance haben, dass Gefängnis sowieso zu verlassen und keine Mörder, Todestraktkandidaten usw.

Wer sich nicht an Gesetze halten kann, kommt ins Gefängnis. Wer aus dieses flieht, hat offenbar nicht gelernt, seine Taten einzugestehen und abzusitzen. Die Flucht sollte meiner Meinung nach bestraft werden.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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