Im Ernstfall von der Leyen auch Oberbefehlshaberin?

vom 07.09.2016, 15:23 Uhr

Ursula von der Leyen, hatte ja schon einige anders gelagerte Ministerposten inne und ist ja aktuell unsere Bundesministerin für Verteidigung und ist auf dieser Position ja auch nicht gerade unumstritten. Davon mal abgesehen würde mich mal interessieren, ob Ursula von der Leyen im Falle einer militärischen Auseinandersetzung auch unsere Oberbefehlshaberin der Bundeswehrstreitkräfte wäre. Glaubt ihr man würde oder sollte ihr diese Verantwortung zutrauen und übertragen oder würde sie eher von den Militärs beiseitegeschoben?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Laut Artikel 115b GG geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Verteidigungsfalle an die/den Bundeskanzlerin/Bundeskanzler über. Die/Der Bundesministerin/Bundesminister für Verteidigung haben diese Gewalten also nur im Friedensfall.

Damit sind also Deine anderen Fragen nicht zu beantworten, da es den Fall, dass Ursula von der Leyen in ihrem Amt als Bundesministerin der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfalle nicht haben wird. Dazu muss sie erst Bundeskanzlerin werden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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