Besser kein Mietvertrag mit Flüchtlingen?

vom 08.09.2016, 16:24 Uhr

Viele Wohnungsbesitzer wurden im Rahmen der Flüchtlingskrise animiert, für Flüchtlinge Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Viele Mieter haben dies getan und sie hatten sicher kaum Einfluss darauf, wer zu ihnen kommt. Eine Familie aus Gevelsberg hat dies getan. Doch nun wurden ihre Mieter abgeschoben und es wurde kompliziert. Vermietet wurde nämlich nicht an die Stadt und deshalb gilt hier eigentlich das private Mietrecht.

Beim Lesen der Geschichte war ich erschrocken, was es alles für Fallstricke gibt. Bisher war ich auch davon ausgegangen, dass es feste Mietverträge mit der jeweiligen Kommune gibt und nicht mit den Flüchtlingen selbst. Hättet ihr mit solchen Problemen gerechnet? Würdet ihr nach diesem Bericht noch an Flüchtlinge vermieten? Brauchen wir neue gesetzliche Regelungen auch im Mietrecht wegen der Flüchtlingskrise?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 09.09.2016, 09:59, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wundert mich nicht und hat auch nichts mit den Flüchtlingen an sich zu tun. Das ist bei anderen Fällen auch nicht anders, wenn dann die Zwangsräumung ansteht, man nie Zuhause ist und es nur als Zweitwohnsitz missbraucht oder der Antrag auf Asyl noch nicht entschieden wurde oder eben hinterher widerrufen wird. So steht man halt da vor den üblichen Bürokratischen Hürden, wie der Zustellung der Wohnungskündigung und solange hat ein Vermieter auch nichts in der Wohnung seiner Mieter verloren ohne deren Zustimmung.

Es steht doch auch ganz klar geschrieben, dass der Vermieter nicht weiß, wohin diese abgeschoben worden sind und entsprechend keine neue Anschrift vorliegt. Diese müsste er sich also geben lassen vom entsprechenden Amt und wenn sie diese nicht heraus geben wollen wegen Datenschutz, dann muss er sich diese einklagen. Erst wenn das gemacht ist, kann er die ordentliche Kündigung zustellen und die Wohnung von der Familie räumen lassen. Denn sie dürfen hier nicht dauerhaft bleiben aber zurück kommen zum räumen ginge. Machen sie das nicht, dann folgt die ordentliche Räumungsklage und schnell sind 2 Jahre vergangen. Die Miete kann er aber nach wie vor von der Familie einfordern, da der Mietvertrag noch besteht da auch die Familie die abgeschoben worden ist, das Mietverhältnis nicht gekündigt hat.

Ich würde generell nicht an Flüchtlinge vermieten. Die Stadt ist schon an mich heran getreten da die Wohnungen leer standen weil ich dort renoviert habe. Dort wollte die Stadt auch anmieten und mir dann irgendwen rein setzen und ich hätte dafür nur eine Kopfpauschale erhalten und kein Mitspracherecht gehabt. Von daher ging das in meinen Augen gar nicht, da ich mich doch nicht Zwangsenteignen lasse und alle meine Rechte als Vermieter aufgebe für ein paar lausige Euros und hinterher noch auf eventuell verursachtem Schaden finanziell sitzen bleibe.

Auch ansonsten würde es für mich eher nicht in Frage kommen. Denn mir ist eine Arbeitsstelle doch sehr wichtig und jemand der gerade erst seinen Asylantrag genehmigt bekommen hat oder noch gar nicht darüber entschieden wurde, der hat auch entsprechend selten oder meistens keinen Job. Auf Zahlungen vom Amt lasse ich mich gar nicht erst ein, denn ich habe einfach eine bestimmte Erwartung an meine Mieter und diese sieht eine Arbeitsstelle vor. Wenn jemand hinterher mal seinen Job verlieren sollte, dann werfe ich ihn auch nicht direkt raus da viele doch etwas neues bekommen innerhalb einer bestimmten Zeit. Wenn nicht, dann kündigen sie von selbst, da sie sich die Miete nicht leisten können und die Miete auch über dem Satz vom Jobcenter liegt.

Ich denke auch nicht, dass man nun neue Regelungen zum Mietrecht braucht wegen der Flüchtlinge. Das ist einfach das übliche Verfahren aber man sollte es den Vermietern einfacher machen und dort auch die neue Anschrift der abgeschobenen mitteilen, damit eben die ordentliche Kündigung geschickt werden kann und auch die Leute die abgeschoben werden sollten darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Wohnung noch ordentlich vorher kündigen sollen und leeren, damit es nicht zu so etwas kommt. Eine Abschiebung kommt auch nicht von heute auf morgen, sondern das ist vorher bekannt. Entsprechend kann man auch erwarten, dass das Mietverhältnis gekündigt wird und man sich um seinen Kram kümmert.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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