Bausparer auf Kind umschreiben oder verwalten, bis es 18 ist

vom 01.09.2016, 09:31 Uhr

Wir haben hier noch einen stillgelegten Bausparer, welchen wir nicht nutzen. Unsere Idee war nun, dass wir den einfach auf das Kind umschreiben lassen und wenn er 18 Jahre alt ist, dann bekommt er ihn von uns. Da kann er dann ja den Führerschein machen oder sich ein Auto kaufen oder weiter sparen.

Nun sind wir uns unsicher, ob es sinnvoll ist, ihn wirklich auf das Kind umschreiben zu lassen oder ihn einfach weiter auf unseren Namen laufen zu lassen. Als Kind wird er sowieso nichts damit anfangen können und dürfen.

Ich vermute, dass es günstiger ist, wenn der Bausparer auf seinen Namen läuft, wenn uns etwas passieren sollte. Allerdings muss er dann ja auch verwaltet werden, oder?

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Du solltest erst einmal schauen, wann das ganze ausläuft und wie es im Vertrag geregelt ist. Nicht jeder Bausparvertrag darf auch einfach überschrieben oder weitergegeben werden. Manche haben die Ausschlussklausel mit drinnen, was sich auch an besseren Zinsen früher gezeigt hat wenn man darauf verzichtet hat, da einfach weitere Verwaltungsgebühren dafür entfallen.

Wenn das ganze bereits Zuteilungsreif ist oder ohnehin fast komplett angespart ist, dann wird keine Bank das über 18 Jahre weiterhin so nehmen und halten sondern euch die Summe auszahlen oder darauf drängen, dass ihr ihn vorher verwendet. Zudem kommt es auch immer darauf an wann das ganze geschlossen worden ist, aktuell einen Bausparvertrag neu zu machen und bis zum 18. Lebensjahr zu füllen macht mehr Sinn, als wenn man einen alten nimmt der noch auf 7% Zinsen festgesetzt ist und erst Zuteilungsreif ist aber noch nicht komplett gefüllt.

Wieso muss das ganze auf den Namen des Kindes laufen? Wenn euch etwas passiert, dann greifen dort ebenfalls die gesetzlichen Regeln zur Erbfolge. Kinder stehen dabei an erster Stelle, sind diese nicht Volljährig wird ein Verwalter eingesetzt für das Vermögen der im Interesse des Kindes das weiter verwalten muss. Wenn ihr euch absichern wollt in dieser Sachlage, dann prüft im Vertrag was dort steht mit Erbschaftsfolge, da man diese teilweise auch namentlich benennen kann, oder kümmert euch einfach vorher um einen Verwalter dem ihr vertraut und der sicher hinterher im Interesse des Kindes mit den finanziellen Sachen umgeht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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