Was versteht man unter einem Kontenabrufverfahren?

vom 08.05.2014, 20:13 Uhr

Im Zusammenhang mit einem Schuldnerverfahren kam auch der Begriff eines Kontenabrufverfahren zum Tragen. Nur was ist denn jetzt im Klartext unter einem Kontenabrufverfahren zu verstehen und wo findet dies Anwendung? Wer ruft denn dabei welche Konten ab und wer oder was autorisiert denn die „Kontoabrufer“? Wie will man denn in einem solchen Zusammenhang diverse Konten von Schuldnern lokalisieren?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei einem Kontoabrufverfahren darf der Staat auf deine Kontostammdaten bei einer Bank zurückgreifen. Dies kommt gerade bei Schuldnern zu tragen. Oftmals wird dies zur Überprüfung deiner Angaben verglichen. Oder man gibt selbst keine Angaben an, dann wird es so überprüft. So kann es eben auch von Finanzbehörden abgefragt werden. Dadurch können dann zum Beispiel durch unzureichende Angaben zu Einkommensverhältnissen zum Aufdecken von verschwiegenen Kapitaleinkünften kommen.

Gerade bei Schuldner kann dann der Gerichtsvollzieher ein Kontoabrufverfahren veranlassen, wenn man selbst keine Angaben zum Vermögen macht oder wenn die gepfändeten Vermögensgegenstände die Schulden nicht decken. Im Rahmen einer Vollstreckung ist dies auch rechtens. Jedoch muss die Summe der Schulden über 500 Euro betragen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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