Gesamtschuldnerische Haftung immer nur schriftlich?

vom 14.03.2012, 08:13 Uhr

Ich wollte eigentlich bereits letzte Woche schon längst mit der Ausarbeitung meines Referates fertig sein. Aber ich komme einfach beim Aspekt der gesamtschuldnerischen Haftung nicht weiter. Habe schon kurz in einigen Sätzen beschrieben, was das besondere an dieser Haftung ist und wann sie eben besonders angebracht ist. Aber trotz sorgfältiger Recherche im Internet und einigen Fachbüchern und Nachfragen im Freundes- und Bekanntenkreis konnte ich dazu keine weiteren Informationen kriegen.

Vielleicht weiß hier jemand etwas mehr dazu? Kann eine gesamtschuldnerische Haftung denn zum Beispiel immer nur schriftlich erfolgen? Was ist denn dann, wenn die eben nicht schriftlich vorliegt? Ist sie dann einfach nicht wirksam? Wie und wann kann denn eine gesamtschuldnerische Haftung unter Umständen widerrufen werden?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man kann das ganze natürlich auch mündlich vereinbaren, aber dann gilt es wie bei jedem anderen Vertrag oder Vereinbarung auch, dass man keinen entsprechenden Nachweis hat. So kann sich die zweite Person einfach und schnell aus der Verantwortung ziehen und man selbst ist dabei der verarschte und muss für den Schaden alleine aufkommen.

Von daher empfiehlt es sich schon, so etwas immer schriftlich festzuhalten und auch jeder Vertragsseite davon ein Exemplar auszuhändigen, damit jeder etwas in der Hand hat wenn es einmal zum Streit kommen sollte.

Widerrufen kann man das ganze nicht so einfach, es ist ein geschlossener Vertrag. Entsprechend muss der komplette Vertrag gekündigt werden, wozu es aber auch die Zustimmung von jedem einzelnen der Gesamtschuldner braucht. Einer alleine kann solch einen Vertrag also nicht auflösen, wenn der andere nicht einverstanden ist dann besteht dieser Vertrag weiterhin und die Kündigung ist nicht rechtmäßig.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Gesamtschuldnerische Haftung trifft unter Umständen Eheleute ganz automatisch. Bei einem nicht getrennt lebenden Ehepaar darf jeder Partner die nötigen Geschäfte zur Deckung des Familienbedarfs tätigen, zahlungspflichtig werden beide. Wenn also der eine kein Einkommen hat und die Reparatur der Waschmaschine veranlasst oder Kleidung für die sich und die Kinder bestellt, dann muss der andere durchaus zahlen.

Für über den normalen Bedarf hinausgehende Ausgaben ist er allerdings nicht haftbar. Wie der angemessene Familienbedarf aussieht, hängt von Einkommen und Lebensstandard der jeweiligen Familie ab. Noch drastischer trifft die gesamtschuldnetische Haftung Eheleute in einer Gütergemeinschaft. Da wird das ganze nicht durch den angemessenen Bedarf begrenzt. Extra schriftlich vereinbaren muss man dabei nichts, schließlich hat man das bei der Festlegung des Güterstandes getan.

Auch bei einer GbR haften alle Gesellschafter automatisch für Verbindlichkeiten, die auf dem Papier nur einer zu verantworten hat. Möchte man das begrenzen, dann muss ein entsprechender Vertrag her. Extra schriftlich für jede einzelne Verbindlichkeit benötigt man kein Schriftstück, da sich die gesamtschuldnerische Haftung bereits durch einen anderen Vertrag ergeben hat.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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