Rechtfertigt feuchter Keller eine Mietminderung?
Bei Mieterin K ist schon geraume Zeit der Keller regelrecht feucht und wenn man nur mit der Hand mal an der Wand langgeht, dann sind diese auch feucht. Der Keller trocknet also nie mal so richtig aus und das empfindet Frau K schon als sehr unangenehm und schränkt sie in ihrer Nutzung des Kellers auch stark ein. Diesbezügliche Ansprachen beim Vermieter verhallen wirkungslos und nun fragt sich Frau K ob angesichts eines permanent feuchten Kellers, auch eine Mietminderung denkbar ist. Was meint ihr denn dazu? Rechtfertigt denn ein feuchter Keller eine Mietminderung und welche Höhe wäre da denn denkbar?
Ich denke, dass Frau K dies auf dem offiziellen Weg klären sollte, das heißt schriftlich und wenn sie rechtsschutzversichert ist gegebenenfalls auch mit einem Anwalt, der ihre Rechte durchsetzt. Dabei sollte sie allerdings beachten, dass es nicht ganz so einfach ist. Der Mieter hat vorher das Recht nachzubessern, das heißt, das Problem zu beheben. Erst wenn dies nicht machbar ist, ist er zu einer Mietminderung gezwungen. Dabei sollte Frau K aber auch beachten, dass er, je nachdem wie die Preise in der Gegend liegen und wie hoch die Nachfrage für Wohnungen sind, es auch sein kann, dass er ihr dann wegen Eigenbedarf kündigt und die Wohnung einfach an jemand Anderen vermietet, der keinen Ärger macht.
Hufeisen hat geschrieben:Dabei sollte Frau K aber auch beachten, dass er, je nachdem wie die Preise in der Gegend liegen und wie hoch die Nachfrage für Wohnungen sind, es auch sein kann, dass er ihr dann wegen Eigenbedarf kündigt und die Wohnung einfach an jemand Anderen vermietet, der keinen Ärger macht.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf würde der Vermieter in diesem Fall nicht durch bekommen, denn diese muss begründet werden und auch entsprechende Nachweise geliefert werden. Ein einfaches "ich brauche die Wohnung selbst" reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus. Aber jeder Vermieter kann ordentlich dem Mieter kündigen ohne die Angabe von Gründen entsprechend den Fristen im Mietvertrag. Damit könnte man rechnen aber alles andere würde sich ein Vermieter nur in das eigene Bein schneiden und nicht damit durchkommen.
Frua K sollte sich an den Mieterschutzbund wenden und dort vorsprechen, am besten direkt mit Bildern und wenn sie es hat, dann mit einem Gutachten. Diese können ihr auch genau Auskunft darüber gehen wie sie weiter zu Verfahren hat und auch die Höhe der Minderung der Miete ausrechnen. Was richtig ist, dass solche Sachen alle schriftlich zu erfolgen haben und dabei auch Fristen gesetzt werden sollten. Erst wenn darauf keine Reaktionen oder Maßnahmen des Vermieters kommen, ist man berechtigt einen Teil der Miete zurück zu behalten oder die Miete auch zu mindern. Dazu sollte man sich aber vom Mieterschutzbund und/oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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