Steuerpflicht für Einnahmen aus Solarstrom
Einer meiner Bekannten fiel neulich aus allen Wolken: ihm war nicht bekannt, dass die Einnahmen aus der Einleitung von Strom in das öffentliche Stromnetz als gewerbliche Tätigkeit zu werten und damit steuerpflichtig ist. Und das gilt natürlich auch für private Hauseigentümer.
Zwar muss der private Hauseigentümer kein Gewerbe anmelden. Die Einnahmen müssen aber in der Anlage GSE angegeben werden, liegt der Gewinn unter 50.000 Euro jährlich reicht zusätzlich eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung, sonst ist die Anlage EÜR zu erstellen und abzugeben (das beherrschen inzwischen aber viele Steuer-Programme).
Übrigens sagt Gewinn ja schon aus, dass die Ausgaben die im Zusammenhang mit der Photovoltaik-Anlage als Werbungskosten abgezogen werden können. Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören beispielsweise Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reparatur, Finanzierung und Versicherung sowie Zählermiete. Die Anschaffungskosten sind übrigens über die übliche Nutzungsdauer (in der Regel 20 Jahre) abzuschreiben.
Das hört sich jetzt recht kompliziert an, ist es aber gar nicht. Trotzdem sollte man sich bei der ersten Steuererklärung ruhig von einem Steuerberater helfen lassen.
Ich kann es nicht verstehen wie jemand so naiv sein kann und meinen, dass man einfach so Geld kassieren kann ohne dafür mit Steuern zur Kasse gebeten zu werden. Alles wird hier versteuert sogar manche Gelder die bereits einmal besteuert worden sind werden ein zweites mal besteuert. Warum sollte man den Gewinn aus dem Geschäft mit Solarstrom dann auch nicht besteuern?
Das hätte deinem Bekannten aber auch selbst klar sein müssen, denn darauf wird verwiesen wenn man sich eine entsprechende Anlage auf das Haus bauen lässt. Auch informiert man sich darüber doch im Vorfeld und kauft nicht einfach die Katze im Sack. Noch dazu sagen es die Programme zur Förderung für solche Dinge wenn man es denn genutzt hat und auch in den Tipps der Steuerklärung ist das ganze als Beispiel mit aufgeführt.
Das ist wirklich alles sowas von einfach, dass man sich die fertigen Listen bereits im Internet herunterladen kann und nur noch mit den eigenen Zahlen ausfüllen. Dazu braucht man wahrlich keinen Steuerberater an der Seite der das ganze für einen unternimmt, denn auch dort müsste man die entsprechenden Zahlen vorlegen damit dieser sie nur noch in eine Tabelle eingibt und diese dann in der Steuererklärung erfasst werden.
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